Wird bekannt, dass eine Person wegen Alter, Krankheit oder Behinderung außerstande ist, ihre Lebenssituation zu bewältigen sowie den Alltag zu organisieren und steht eine in guten Tagen ausreichend bevollmächtigte Person nicht zur Verfügung, kann beim Amtsgericht - Vormundschaftsgericht – in dessen Bezirk der Betroffene wohnt, die Bestellung einer rechtlichen Betreuung angeregt werden.
Bei den rechtlich betreuungsbedürftigen Personen handelt es sich vielfach um Alleinstehende ohne Angehörige. Diese hilflosen Personen leben zum Teil auch in Heimen.
Für diesen Personenkreis suchen wir Mitbürger/innen, die bereit sind, ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung zu übernehmen. Aufgabe des Betreuers ist es, für den Betreuungsbedürftigen notwendige Hilfen zu organisieren und ihn rechtlich zu vertreten. Der Betreuer hat keinesfalls Dienstleistungen in Form von hauswirtschaftlichen Arbeiten oder Pflegeverrichtungen zu erbringen. Er ist innerhalb seines Aufgabenkreises primär ein staatlich bestellter Interessenvertreter und Treuhänder eines Hilfsbedürftigen.
Voraussetzungen zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung sind:
- Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand sowie
- der Wille und die Fähigkeit sich für einen Menschen einzusetzen, der außerstande ist, in bestimmten Lebenslagen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln.
Der Betreuer wird durch das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht – bestellt. Er vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt 323,00 €. Höhere Aufwendungen werden gegen Nachweis erstattet. Die Aufwandsentschädigung wird pro betreuter Person gezahlt. Ist die zu betreuende Person, vermögend, kann je nach Schwierigkeitsgrad und vorhandener für die Betreuung nutzbaren Berufsausbildung auch eine Stundenvergütung bis zu 44,00 € zugebilligt werden.
Darüber hinaus besteht ein kostenfreier Haftpflichtversicherungsschutz durch das Land Baden-Württemberg. Für den Betreuer dürfte persönlich von Vorteil sein, dass er im Laufe seiner Tätigkeit ein umfangreiches Wissen auf den Gebieten des öffentlichen, sozialen und zivilen Rechts erwirbt.
Personen, die in anerkennenswerter Weise eine oder mehrere rechtliche Betreuungen übernehmen, werden in ihre Aufgaben eingeführt und auch bei auftretenden Problemen nicht alleine gelassen.
Bei allen Fragen und Unklarheiten stehen beratend und helfend zur Verfügung:
1.) die Damen und Herren Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts,
2.) die beiden im Rhein-Neckar-Kreis wirkenden anerkannten Betreuungsvereine,
3.) die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises.
Einwohner/-innen, die bereit sind, eine Aufgabe im oben beschriebenen Sinne zu übernehmen, können sich beim
Bürgermeisteramt Oftersheim
Mannheimer Straße 49
Bürgerbüro (Erdgeschoss)
Herr Norbert Weber
Tel. 06202/597-104
Email: buergerbuero@oftersheim.de
melden.
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, bitten wir Sie, sich mit Herrn Becker von der örtlichen Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises (Tel. 06221/522-5279, Homepage: www.rhein-neckar-kreis.de) in Verbindung zu setzen.