Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet 45 000 Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung
Am 7. Januar 2008 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2008. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich etwa 45 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt. Zusammen mit dem Mikrozensus wird in allen auskunftspflichtigen Haushalten auch die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, dass mit dem Mikrozensus zuverlässige und aktuelle statistische Informationen bereitgestellt werden können.
Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine unverzichtbare und aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. »Erwerbsbeteiligung in Baden-Württemberg im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch«, »Jeder vierte Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund«, »Immer mehr Erwerbstätige im Land haben eine befristeten Vertrag«, »Fast die Hälfte der erwachsenen Baden-Württemberger hat Übergewicht« oder »Junge Frauen haben in Sachen Bildung die Nase vorn« basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer (auch Erhebungsbeauftragte genannt), die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben den Haushalten mit dieser Ankündigung zudem auch Informationsmaterial über die Erhebung. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt und erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung.
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: »Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen.« Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber daher die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.
Der Mikrozensus wird nach Vorgaben der EU als so genannte unterjährige Erhebung durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 45 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 865 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Vorteile dieses unterjährigen Erhebungskonzeptes liegen in der höheren Aktualität und Qualität der Ergebnisse, die quartalsweise und als Jahresergebnis vorliegen werden und sowohl saisonale Spitzen als auch flexible Arbeitsverhältnisse abbilden können.