Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 21.07.2009 die 3. Planänderung des Bebauungsplan “Wohngebiet Nord-West“ und die Ausfertigung der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 4 GO als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB.
Mit dieser Bekanntmachung der Satzung tritt der geänderte Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan, einschließlich seiner Begründung, und die örtlichen Bauvorschriften können beim Bauamt der Gemeinde Oftersheim, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann in die Unterlagen Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Oftersheim, den 22.07.2009
gez.
Baust
Bürgermeister