Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Dienstsitz Heidelberg, Landesbetrieb Gewässer ist u.a. für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zuständig. Zu den Aufgaben der Unterhaltung an den Gewässern gehört die Bisambekämpfung. Da der Bisam in unseren Gewässern enorme Schäden anrichtet, werden auch dieses Jahr wieder in der Zeit von Oktober bis März entlang der Gewässer Leimbach und Landgraben Bisamfallen aufgestellt.
In dieser Zeit ist entlang der Bachböschungen eine gewisse Vorsicht geboten. Hunde sollen in diesen Bereichen unbedingt an der Leine geführt werden. Ebenso wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Leimbach sowie der Dammbereich in Landeseigentum stehen und somit ein Privatgrundstück darstellen. Das Betreten des Damms ist grundsätzlich verboten.
Die Bisamratten sind in Deutschland weit verbreitet. Sie leben meist im Wasser und kommen fast nur zur Nahrungsaufnahme an Land. Die Bisamratten sind ein ernstzunehmender Schädling, weil sie Deiche und Dämme untergraben um dort ihre Höhlen zu bauen. Das Untergraben bewirkt, dass ganze Geländestücke auf einen Schlag einsacken und in die Gräben rutschen können. Weiterhin ist die Bisamratte ein Krankheitsüberträger. Wenn sie in Bedrängnis kommt, oder ihre Jungen verteidigt, wird sie sogar dem Menschen gegenüber angriffslustig. Mit ihren langen Zähnen und den scharfen Krallen kann sie einem Menschen dabei durchaus erhebliche Verletzungen zufügen.
Da die Bisamratte ein „Neozoen“ ist, zählt sie zu den tiergeographisch fremden Arten und unterliegen keinem nationalen oder internationen Schutzstatus.