Die Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag verlief ruhig und sachlich und die relativ kleine Tagesordnung des öffentlichen Teils konnte zügig abgewickelt werden. Alle Beschlüsse wurden einvernehmlich bzw. einstimmig gefasst. Die Vorbereitungen für die EURO-Einführung zum 01.01.2002 laufen auf allen Ebenen auf Hochtouren und auch die Kommunen sind hier in der Pflicht, denn zahlreiche Ortsrechtsregelungen mit DM-Beträgen und Wertgrenzen sind ebenfalls rechtzeitig anzupassen. Nach der ersten Umstellungsetappe in der Septembersitzung mit einer Vielzahl von Satzungs-, Ortsrechts- und Zuschussbestimmungen unter anderem im Rahmen einer sogenannten EURO-Anpassungssatzung folgte jetzt eine weitere
Etappe mit der EURO-Umstellung der Hauptsatzung, der Entschädigungssatzung und der Sachkostenentschädigung für die Gemeinderatsfraktionen. Der Gemeinderat nutzte dabei die Gelegenheit, die Regelungen auch an die Preis- und Kostenverhältnisse und Entwicklungen anzupassen, weil die bisherigen Bestimmungen zum Teil sehr lange unverändert in Kraft waren. Anschließend ging es im öffentlichen Teil um Auftragsvergaben für die Straßenbaumaßnahme Jahnstraße und die Stellungnahme zu einem Bebauungsplanvorhaben der Nachbargemeinde Plankstadt. Eine längere nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Die Beratungs- und Beschlussergebnisse des Gemeinderats können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Die derzeitige Hauptsatzung gilt in dieser Form seit 1994 und war ohnehin der allgemeinen Entwicklung und den geänderten Bedürfnissen einer effizienten Verwaltungspraxis anzupassen. Die Umstellung auf den EURO wurde auch dazu genutzt teilweise Änderungen und Ergänzungen der Mustersatzung des Gemeindetages einzuarbeiten. Der Gemeinderat beschloss nach Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig eine neue Hauptsatzung mit EURO-Beträgen, die auch der Preis- und Kostenentwicklung der letzten Jahre Rechnung trägt. Dies wirkt sich insbesondere bei der internen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Gemeinderat einerseits, den beschließenden Ausschüssen und dem Bürgermeister andererseits aus. Die vom Gemeindetag empfohlenen Beträge wurden wie bisher weitgehend unterschritten, um die Zuständigkeiten des Gemeinderats nicht zu sehr einzuengen. Die neue Hauptsatzung wird demnächst im Wortlaut im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden und zum 01. Januar in Kraft treten.
Der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf für eine neue Entschädigungssatzung wurde ebenfalls bereits in nichtöffentlicher Sitzung des Rats soweit vorberaten, dass nun eine abschließende Beschlussfassung erfolgen konnte. Die derzeitige Entschädigungssatzung stammt aus dem Jahr 1991 und war deshalb nicht nur auf den EURO umzustellen sondern auch an die allgemeine Kosten- und Lohnentwicklung anzupassen. Der Gemeinderat folgte bezüglich der allgemeinen Entschädigungsleistungen (z.B. Wahldienste) weitestgehend den Empfehlungen des Gemeindetages und beschloss hier Beträge (bis 3 Stunden 25 €, bis 6 Stunden 43 €, mehr als 6 Stunden 52 €) die im Durchschnitt mehr als 30 % über den bisherigen Regelungen liegen werden. Auch die ebenfalls seit 1991 unveränderten Regelungen für Gemeinderäte galt es anzupassen, wobei diese Erhöhungen prozentual mit ca. 17 % weit hinter den vorgenannten Festsetzungen für ehrenamtliche Bürger zurückblieben. Auch diese neue Satzung wird zum 01.01.2002 in Kraft treten und demnächst umfassend und im Detail veröffentlicht werden.
Die Fraktionen des Gemeinderates erhielten bisher pauschalierte Zuschüsse als Sachkostenentschädigungen, orientiert an der jeweiligen Fraktionsgröße in Höhe von 7.50 DM/Fraktionsmitglied/Monat. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung und der EURO-Umstellung der Satzungsbestimmungen musste auch diese Regelung überprüft und angepasst werden. Im Rahmen der Vorberatung bestand Einvernehmen über eine Erhöhung zur Anpassung an die Kostenentwicklung. Die Fraktionen erhalten demnach künftig einen Betrag von 4,5 €/Fraktionsmitglied/Monat.
Der Ausbau der Jahnstraße war in der Ausschreibung für verschiedene Straßenbaumaßnahmen der Hardtwaldsiedlung nicht enthalten. Im Rahmen der Arbeiten am Regenrückhaltebecken war allerdings ein mangelnder Unterbau festgestellt worden, der die Gemeinde nunmehr zum Handeln veranlasste. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Straßenbauarbeiten auch hier zu und billigte die Auftragsvergabe an die Firma Teerbau auf der Grundlage des bereits vorliegenden Angebotes in der Größenordnung von 150.000 DM.
Die Gemeinde Plankstadt stellt zur Zeit einen Bebauungsplanentwurf für ein Wohngebiet westlich der neuen Ostumgehung der K 4147 auf. Gegenüber den verbindlichen Festsetzungen im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg/Mannheim ergeben sich geringfügige Flächenausweitungen, die auch im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu genehmigen waren. Der Gemeinderat nahm von den Absichten der Nachbargemeinde ohne Einwände Kenntnis.