Bei der Gestaltung und Anlage eines Gartens werden häufig auch kleine Fichten und Tannen verwendet. Nach einigen Jahren haben sich die einst kleinen Pflanzen zu großen stattlichen Bäumen entwickelt und bereiten den Hauseigentümern häufig räumliche Probleme. Nicht selten müssen sich die Gartenbesitzer mit dem Gedanken vertraut machen, dass die zu groß gewordenen Bäume gefällt werden müssen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf dies nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar erfolgen.
Von der Gemeinde werden jedes Jahr an markanten Stellen auf der Gemarkung Weihnachts-bäume aufgestellt. Diese Tannen und Fichten stammen häufig aus privaten Gärten und er-füllen somit noch einen letzten guten Dienst für die Allgemeinheit. Wer im Winterhalbjahr auf seinem Grundstück einen solchen Baum entfernen möchte, sollte sich bis zum 15.11.2001 im Umwelt- und Grünflächenamt (Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 6, Tel. 597-206) bei Frau Barisch melden.