Dieser Intention schließt sich selbstverständlich auch die Gemeinde Oftersheim an. Seit dem 1. August ist das Rauchen im Rathaus sowie den angeschlossenen Dienststellen, Dienstfahrzeugen und sonstigen gemeindlichen Einrichtungen grundsätzlich verboten. Je nach Art und Nutzung der verschiedenen Gebäude wurden von Bürgermeister Helmut Baust jedoch vereinzelt Ausnahmen zugelassen, um auch den Bedürfnissen der Raucher etwas entgegenzukommen und damit einen Kompromiss zu erreichen, der für alle Beteiligten tragbar ist. Die folgenden Regelungen gelten für die aufgeführten Gebäude ab dem 1. August 2007:
1 Rathaus
Grundsätzliches Rauchverbot. Vorerst wird jedoch für das rauchende Personal ein Raucherzimmer eingerichtet. Das generelle Rauchverbot gilt auch in den Dienstfahrzeugen der Gemeinde.
2 Neues Verwaltungsgebäude Eichendorffstraße 2 inkl. Bürgersaal
Grundsätzliches Rauchverbot im kompletten Gebäude.
3 Bauhof
Grundsätzliches Rauchverbot im Gebäude und auch in den Einsatzfahrzeugen.
4 Rose-Saal
Im Rose-Saal herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
5 Jugendzentrum/Bücherei
Grundsätzliches Rauchverbot in der Gemeindebücherei, im Jugendzentrum und im Innenhof des Gebäudes Mannheimer Straße 67. Lediglich auf dem Parkplatz und auf der Grünfläche am Kirchgärtenweg darf geraucht werden.
6 Gemeindemuseum
Grundsätzliches Rauchverbot in den Gebäuden.
7 Gemeinschaftshaus Mannheimer Straße 59
Grundsätzliches Rauchverbot im Gebäude. Im Innenhof und in der Scheune ist das Rauchen erlaubt.
8 Siegwald-Kehder-Haus
Grundsätzliches Rauchverbot im Gebäude. In den Privatwohnungen und im Innenhof ist das Rauchen erlaubt.
9 AWO-Cafeteria im Siegwald-Kehder-Haus
Grundsätzliches Rauchverbot.
10 Grillhütte
Kein Rauchverbot.
11 Friedrich-Ebert-Schule/Theodor-Heuss-Schule
In Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Die Schulleitung kann außerhalb der Schulgebäude Raucherzonen für die Lehrkräfte im Außenbereich jeweils für ein Schuljahr zulassen.
12 Kurpfalzhalle
Grundsätzliches Rauchverbot.
13 Karl-Frei-Sporthalle
Grundsätzliches Rauchverbot. Im Eingangsbereich, d.h. vor dem Haupteingang, ist das Rauchen zulässig.
14 Kinderspielplätze
Generelles Rauchverbot.
15 Kindergärten
Sowohl in den Gebäuden als auch auf den Grundstücken der Kindergärten ist das Rauchen untersagt.
16 Feuerwehrgerätehaus
Grundsätzliches Rauchverbot innerhalb des Gebäudes und auch in den Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr.
17 Bahnhofskiosk
Grundsätzliches Rauchverbot im Gebäude. Die Deutsche Bahn hat im Zugangsbereich zum Bahnsteig 1 – Richtung Mannheim (Ecke Mannheimer Straße/Am Biegen) eine spezielle Raucherzone eingerichtet, die mit einem Hinweisschild gekennzeichnet ist. Ansonsten ist auf den Bahnsteigen das Rauchen verboten.
18 Friedhof
In der Trauerhalle ist das Rauchen nicht gestattet.
Mit diesen eindeutigen Regelungen hat Bürgermeister Baust klargestellt, dass an anderen Orten als den festgelegten Raucherzonen das Rauchen nicht mehr erlaubt ist. Damit ist er seiner Verpflichtung nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz nachgekommen, die Verantwortung für die Einhaltung des Rauchverbots zu tragen. Eine Nichtbeachtung dieser Gebote würde für den Zuwiderhandelnden eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von 40 bis 150 Euro geahndet werden kann. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bedeutet dies zudem, dass sie künftig die Zeiträume der „Raucherpausen“ in das Zeiterfassungssystems der Gemeindeverwaltung einzugeben haben. Diese gelten nicht als Arbeitszeit. Angesichts dieser Einschränkungen, die die Raucher künftig hinnehmen müssen, überlegt es sich vielleicht doch der eine oder andere, gänzlich mit dem Rauchen aufzuhören. Dies wäre sicher ein Schritt in die richtige Richtung.
Demnächst erfolgt in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde eine dezente Beschilderung mit Hinweisen auf das Rauchverbot.