Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2007 zur baulichen Neuordnung des Quartiers, das begrenzt wird durch die Bahn im Westen, die Straße „Am Biegen" im Norden, die Bachstraße im Osten und die Mannheimer Straße im Süden die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich geht aus der folgenden Planübersicht hervor, der Teil der Beschlussfassung ist.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um eine Maßnahme der Innenentwicklung, für die das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anspruch genommen wird. Der Bebauungsplan soll ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 04.06.2007 bis 04.07.2007 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 5, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit auch zur Planung äußern. Dies ist beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Der Gemeinderat hat weiterhin zur Sicherung der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplans „Am Biegen" die folgende Satzung über eine Veränderungssperre nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
Oftersheim, den 22.05.2007
Gez.
Baust
Bürgermeister