Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2007

 
Die Themen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.05.2007 hatten weitgehend mit der baulichen Entwicklung bzw. Baumaßnahmen der Gemeinde zu tun. Vom Sachstandsbericht „Baubaugebiet Nord-West“, über die Bebauungspläne „Am Biegen“ und „Nord-West“ bis hin zu der Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle reichte die Themenpalette im öffentlichen Sitzungsteil, der mit der Beratung des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Bekanntgaben und Anfragen seinen Abschluss fand. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung mit ebenfalls nicht unbedeutenden Tagesordnungspunkten/Angelegenheiten. Die Beratungsergebnisse der öffentlichen Sitzung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
 
Neubaugebiet Nord-West/Bahnunterführung/Bahnsteigausbau
-Sachstandsbericht-
 
Dipl.-Ing. Thomas Thiele, MVV, berichtete ein weiteres Mal über den Stand der Erschließung im Neubaugebiet Nord-West sowie über den Stand der Arbeiten an beiden Bahnunterführungen und beantwortete zum Teil auch unbequeme und kritische Anfragen aus dem Gemeinderat. Eigentlich hatte Dipl.-Ing. Thiele schon vor Monaten seine Abschiedsvorstellung im Gemeinderat, die nun aber wegen unerwarteter Problemstellungen und neuer Entwicklungen bei den Bahnprojekten eine Fortsetzung erfahren musste. Seinem Sachstandsbericht waren im Wesentlichen folgende Ereignisse und Probleme zu entnehmen: Obwohl die Baugebietserschließung als weitgehend abgeschlossen bezeichnet wurde, ergaben sich noch ärgerliche Restarbeiten, so z. B. bei der Begrünung und Gestaltung des Kreisels, beim Spielplatz entlang der Bahntrasse und beim Haltepunkt. Klar ist zwischenzeitlich nach weiteren Verzögerungen infolge von Rechtsauseinandersetzungen der ausführenden Firmen, dass bei der Lärmschutzwand entlang der B 291 ein Komplettaustausch der schadhaften Elemente eindeutig notwendig ist, damit die geforderte Transparenz gegeben ist. Der Austausch erfährt aber weitere Verzögerungen, weil die (einzige) Herstellerfirma derzeit Lieferprobleme hat. Weitere Informationen betrafen die endgültige Gestaltung der Spielplätze, wo es ebenfalls Verzögerungen gab und präzise Ausführungszeitpunkte erneut nicht genannt werden konnten. Der aktuelle Stand des Ausbaus des Haltepunkts 1. Bauabschnitt stand dann erwartungsgemäß aufgrund der unverändert schwierigen Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und bahninterner Verzögerungen im Mittelpunkt der Berichterstattung und kritischer Nachfragen seitens der Ratsmitglieder. Die Auskünfte vom Projektleiter konnten nur bedingt zufrieden stellen. Zum Schluss der Berichterstattung gab es dann aber Erfreuliches in Bezug auf den aktuellen Kostenstand zu hören. Mit Gesamtbaukosten inklusive der 1. Ausbaustufe des Haltepunktes in Höhe von ca. 19.700.000 € bei einem Gemeindeanteil von 10.668.000 € und einer Förderung des Bundes (GVFG) von 3.500.000 € ergaben sich kaum Veränderungen. Auch beim Baugebiet liegt man mit einer Erschließungskostensumme von 60,70 €/qm Nettobauland innerhalb der Vorgaben und Erwartungen. Für Bürgermeister Baust waren diese Zahlen und Belastungen aus Gemeindesicht erträglich trotz diverser Mehrkosten. Auf beachtliche Summen war man im Haushalt eingestellt. Zu gegebener Zeit wird sich der Verwaltungsausschuss mit der endgültigen Abrechnung befassen. Die Aussprache im Rat gestaltete sich erwartungsgemäß kritisch, insbesondere wegen der erneuten Verzögerungen und der zum Teil nicht erfolgten Abstimmung mit der Gemeinde (z. B. Ausbau Lessingplatz). Projektleiter Thomas Thiele räumte zwar Versäumnisse beim Lessingplatz ein, wies aber die sonstige Kritik mit Hinweis auf die schwierigen internen Verhältnisse bei der Bahn (keine klaren Zuständigkeiten etc.) und andere ungute Begleitumstände zurück. Dass die Ausführungstermine für die Restarbeiten nicht präzise genug genannt wurden, dafür bat Bürgermeister Baust um Verständnis nach all den Negativerfahrungen mit den von der DB angekündigten Terminen, die selten verlässlich waren.
 
Bebauungsplan „Am Biegen“; Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
 
Bereits 2001 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Am Biegen“. Durch dringliche andere Maßnahmen der Gemeinde wurde die Planung zunächst zurückgestellt. Die inzwischen geänderte Fassung des Baugesetzbuches vom 21.12.2006 macht es zudem möglich, Bebauungspläne der „Innenentwicklung“ aufzustellen. Diese Gebiete unterscheiden sich gegenüber dem Bebauungsplan bisheriger Prägung insofern, als dass es sich um Nachverdichtungen im Ortsetter handelt oder z. B. um die Wiedernutzbarmachung von Flächen. Für solche Pläne gilt ein beschleunigtes Verfahren, das sich insbesondere darin auszeichnet, dass eine üblicherweise erforderliche Umweltprüfung entfallen kann.
 
Die gewachsene Dringlichkeit der Schaffung städtebaulicher Rahmenbedingungen für eine Bebauung des Geländes und die geänderte Gesetzeslage liefern die Grundlage dafür, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wieder aufzugreifen und folgende Beschlüsse zu fassen:
 
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss
Zur baulichen Neuordnung des Quartiers, das begrenzt wird durch die Bahn im Westen, die Straße „Am Biegen“ im Norden, die Bachstraße im Osten und die Mannheimer Straße im Süden wird die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um eine Maßnahme der Innenentwicklung, für die das Verfahren nach § 13a BauGB in Anspruch genommen wird. Das hat u.a. zur Folge, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen werden darf.
 
Veränderungssperre
Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der am 15.05.2007 beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplans „Am Biegen“ eine Veränderungssperre nach § 10 (1) BauGB als Satzung. 
 
Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West; Teiländerung Sondergebiet Einzelhandel -Aufstellungsbeschluss-
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Wohngebiet Nord-West“ sieht bekanntlich eine Einzelhandelsfläche im Einfahrtsbereich von der Bundesstraße B291 ins Baugebiet nach Osten vor. Diese Grundstücksfläche von 15.688 m² lässt sich ohne wesentliche Überschreitung der durch die Träger öffentlicher Belange (Regionalverband, Nachbarschaftsverband und Landratsamt) vorgegebenen Flächenbeschränkungen für Geschäfte des zentrenrelevanten Einzelhandels nicht vermarkten, obwohl die Gemeinde sich schon seit Jahren über eine entsprechende Nutzung bemüht. Die Verhandlungen der Gemeinde sind allerdings soweit vorangekommen, dass ein Betreiber die Einzelhandelsversorgung der Gemeinde auf einer Fläche von ca. 7.760 m² sicherstellen möchte. Die verbleibende Fläche soll aus der Einzelhandelsnutzung herausgenommen werden und als Wohnbaufläche genutzt werden.
Mit der Änderung in dieser Form ist eine deutliche Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen verbunden, da die geplante Wohnbebauung mit entsprechend großen Gartenflächen eine ökologische Verbesserung der Gesamtsituation an dieser Stelle gegenüber der bisherigen Nutzung bewirkt. Aus diesem Grunde ist die Umweltbilanz zu Gunsten der Reduzierung der Umweltbelastung gegenüber der bisherigen Planung offensichtlich, sodass eine gesonderte Umweltprüfung und der damit verbundene Umweltbericht nach dem BauGB entfallen können. Der Gemeinderat konnte nach kurzer Aussprache folgenden Beschluss fassen:
 
Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nord-West eine „Teiländerung Sondergebiet Einzelhandel“ (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) Baugesetzbuch). Auf der Grundlage des Entwurfs soll das Beteiligungsverfahren nach § 3 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie das Beteiligungsverfahren nach § 4 BauGB (Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange) eingeleitet werden. Eine gesonderte Umweltprüfung sowie ein in diesem Fall zu erstellender Umweltbericht werden wegen der mit der Änderung verbundenen Verbesserung der Umweltbilanz nicht durchgeführt.
 
Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle; Auftragsvergaben
 
Die Elektroinstallationen für die Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle wurden öffentlich ausgeschrieben. Es sind 5 Angebote abgegeben worden. Die Prallwand wurde ebenfalls öffentlich ausgeschrieben, wobei 7 Angebote abgegeben wurden.
Aufgrund der Submissionsergebnisse wurden die Aufträge an die jeweils günstigsten Bieter wie folgt vergeben:
 
a)        Elektroinstallationen 138.352,62 EUR
            an die Firma Elektrobau, Mühlhausen / Thüringen
 
b)        Prallwand 29.589,27 EUR
an die Firma X–Tec, Rosenheim
 
vergeben.
 
Der Kostenansatz aus der (nachträglich der Kostenentwicklung angepassten) Kostenschätzung beläuft sich für beide Gewerke auf insgesamt rund 210.000 €, so dass die Vergabesumme erfreulicherweise um ca. 43.000 € günstiger ausfiel. In beiden Fällen lagen positive Referenzauskünfte vor.
 
Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle; Aufhebung der beschränkten Ausschreibung für Schlosserarbeiten
 
Die Schlosserarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Trotz einer vorherigen Bieterabfrage (6 Bieter) ist lediglich ein Angebot abgegeben worden. Eine Nachfrage bei einzelnen Bietern ergab, dass insbesondere bei den lieferantenabhängigen Positionen “Stahltürzargen“ keine rechtzeitige Preisauskunft zu erzielen war. Das vorliegende Angebot der Fa. Maas bietet hier eine Alternativposition an. Der Kostenansatz aus der Kostenschätzung beläuft sich auf 15.000,00 €. Das Angebot liegt um 10.934,86 € oder 73% über der Kostenschätzung.
Nach §26 VOB/A kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn sich aus merklicher Abweichung der in der Kostenberechnung angenommenen Preisgrundlagen die Notwendigkeit der Abänderung der Verdingungsunterlagen ergibt. Weiterhin ist aus der vorliegenden Ausschreibung kein Wettbewerbbedingtes Ausschreibungsergebnis zu erkennen.
Aufgrund dieses unbefriedigenden Submissionsergebnisses der beschränkten Ausschreibung beschloss der Gemeinderat einstimmig, mit der Aufhebung der Ausschreibung von der Möglichkeit nach§ 26 VOB Gebrauch zu machen.
Der Gemeinderat beschloss weiterhin, dass nach Preisabfrage bei den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen einzelne Positionen freihändig per Bürgermeisterentscheid vergeben werden.
 
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) über die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Oftersheim in den Jahren 2001 bis 2005
 
In der Zeit vom 11.07. bis 23.08.2006 fand eine Prüfung der GPA statt. Gegenstand der Prüfung war gemäß Gemeindeordnung die Haushalts-, Kassen –und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2001 bis 2005.
Die Prüfungsfeststellungen wurden mit der Verwaltung während der Prüfung besprochen. Von einer Schlussbesprechung (§ 12 Abs. 2 GemPrO) konnte abgesehen werden, da keine wesentlichen Anstände von der Prüfungsbehörde festgestellt wurden. Bürgermeister Baust ist in zwei Gesprächen mündlich über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet worden. Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf einzelne ausgewählte, vor allem finanzwirksame Bereiche beschränkt (§ 15 GemPrO).
Dabei hat sich laut GPA „ein guter Gesamteindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben, auch wenn in einzelnen Bereichen noch Verbesserungen möglich sind“.
In der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.03.2007 fand eine Vorabinformation der Ausschussmitglieder statt.
Dem Gemeinderat wurde nun die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sowie die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde erneut zur Kenntnis gegeben, so dass einer entsprechenden Beschlussfassung zur Kenntnisnahme des Prüfberichts nichts mehr im Wege stand.
In der kurzen Aussprache, in der zum Teil der Verwaltung auch Lob für das gute Prüfergebnis ausgesprochen wurde, wurde auch betont, dass die meisten Prüfungsbemerkungen insbesondere zur Haushaltslage und zum Steuer- und Beitragsaufkommen (u. a. zu geringe Hebesätze, vergleichsweise großzügige freiwillige Leistungen wie Vereinsförderung) nicht überrascht hätten und der Gemeinderat seine Entscheidungen bewusst getroffen hätte, trotz anders lautender Einschätzungen und Erwartungen der GPA. Somit seien die Prüfergebnisse vom Gemeinderat mit zu verantworten.  
 

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf