Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 140 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2007 beschlossen, als vorbereitende Untersuchungen nach § 140 BauGB zur Feststellung des Sanierungsbedarfs im Gebiet, das begrenzt wird durch die Karlstraße im Norden und Westen, die Mannheimer Straße im Süden und die Heidelberger Straße im Osten, Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen. Als Gesprächsgrundlage dient der als Anlage beigefügte Bebauungsplanentwurf, der auch die Abgrenzung des Sanierungsgebietes kennzeichnet.
Mit den Gesprächen soll im April begonnen werden.