Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2007

 
Noch unlängst ging man im Rathaus von einer eher kleinen und keineswegs schwierigen Gemeinderatssitzung im Februar aus. Binnen weniger Tage aber gab es gleich bei zwei derzeit bedeutsamen Maßnahmen/Vorhaben der Gemeinde unerwartete, ja sogar ärgerliche Entwicklungen, die nunmehr auch den Gemeinderat beschäftigen mussten und die Sitzung am Dienstag maßgeblich prägten. Zum einen ergaben sich im Rahmen der Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle bei Ausschreibung der Fassadenarbeiten gravierend ungünstige Kostenentwicklungen, die nunmehr vergaberechtlich zur Aufhebung der erfolgten Ausschreibung zwangen, eine durchaus ungewöhnliche Maßnahme und Reaktion, die mit dem Griff zur Notbremse vergleichbar ist. Auch der aktuelle Sachstandsbericht zur Entwicklung der Theodor-Heuss-Schule zur Ganztagsschule ergab alles andere als erfreuliche Tatsachen. Auch hier war der Gemeinderat vor dem Hintergrund sehr ärgerlicher Entwicklungen und Erschwernisse beim Land zu Reaktionen und Änderungen der Vorgehensweise gezwungen. Trotz der Feststellung, dass die bisherige Ganztagsschulinitiative der Gemeinde als Ganzes gescheitert ist, entschloss sich der Gemeinderat nach langer und intensiver Debatte dazu, die Initiative nicht völlig einzustellen. Die Verwaltung erhielt Vollmacht, im Rahmen der verbliebenen Möglichkeiten gemeinsam mit der Schulleitung eine akzeptable Übergangslösung in Form einer kommunalen Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagstisch zu erarbeiten. Vorausgesetzt wird, dass das Land weiterhin beteiligt ist und sich wenigstens mit einer Teil-Ganztagsschule für die 5. und 6. Klasse am Projekt einbringt. Beim dritten Punkt der Tagesordnung war eine Entscheidung zur Ablösung eines Stellplatzes für eine Doppelhaushälfte erforderlich, die sich unproblematisch gestaltet.
 
Der wesentliche Verlauf der Beratung kann folgendermaßen geschildert werden:
 
Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle (Aufhebung der Ausschreibung für Fassadenarbeiten)
 
Eigentlich sollten in dieser Sitzung die Metall- und Fassadenbauarbeiten für die Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle vergeben werden. Bei Auswertung der öffentlichen Ausschreibung lag das günstigste Angebot um 90 % über der Kostenberechnung so dass sich die Notwendigkeit der Aufhebung der Ausschreibung ergab. Bereits im November letzten Jahres wurden die Räte bei der Gesamtkostenberechnung von einer dramatischen Kostenerhöhung überrascht mit der Folge großer Unzufriedenheit und harscher Kritik an den Planern. Die ersten vier Auftragsvergaben lagen zwar dann im Kostenrahmen, aber nunmehr sprengten die Metall- und Fassadenarbeiten den Kostenplan doch in einer Weise, dass Reaktionen nicht ausbleiben konnten. Dipl. Ing. Taufenbach vom Architektenbüro Hübner & Erhard aus Heidelberg war in die Sitzung gerufen worden, um die unerfreuliche Situation zu erklären und zu den Ursachen Stellung zu nehmen. Gleich zu Beginn war er mit sehr kritischen Anmerkungen des Bürgermeisters konfrontiert, die sich vor allem auf die jetzt im Raum stehenden Kostenminimierungen bezogen. Es war für den Bürgermeister nur schwer nachvollziehbar, weshalb nicht schon bei Planung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses alle Einsparmöglichkeiten untersucht und zur Diskussion gestellt wurden. Ebenso sei nicht verständlich, dass trotz jetziger Einsparüberlegungen immer noch 35 % Mehrkosten erwartet werden. Dipl. Ing. Taufenbach informierte ausführlich über die aktuelle und auch für ihn unerfreuliche Situation, für die es im Grund keine Erklärung gäbe. Versäumnisse seines Büros wollte und konnte er nicht einräumen. Nun müsse man diese unerfreuliche Wahrheit akzeptieren und das Leistungsverzeichnis nach zulässiger Aufhebung der Ausschreibung neu definieren, zum Teil auch in Verhandlungen mit den Firmen über Kosten sparende Ausführungen reden. Der Gemeinderat wurde über bereits ins Auge gefasste Veränderungen informiert verbunden mit Einschätzungen bezüglich der Kosten- und Qualitätsfolgen. Es ergab sich dabei eine lebhafte Aussprache im Rat, in der nicht mit Kritik an den Planern gespart wurde. Im Mittelpunkt der Betrachtungen und Beurteilungen seitens der Gemeinderäte standen vor allem die Sorge um unvertretbare Qualitätseinbußen, die trotz Kostenminderung nicht zu verantworten wären. Der Planer versicherte mehrfach, dass in allen Fällen zwar mit optischen Veränderungen/Nachteilen zu rechnen ist, aber eindeutig nicht mit unvertretbarer Qualitätsminderung. Auch die Frage warf man kritisch auf, ob bisher zu großzügig geplant worden war  im Sinne einer „Luxusversion“, die von Vornherein vermeidbar gewesen wäre. Das Leistungsverzeichnis wurde mehrfach hinterfragt bei jetzt festgestellter erheblicher Differenz zur Kostenschätzung. Den Vorwürfen begegnete der Ingenieur u. a. auch damit, dass von einer „Luxusversion“ nicht die Rede sein konnte und außerdem erst jetzt nach Abbruch gravierende weitere Unzulänglichkeiten festgestellt wurden mit zusätzlichen Schwierigkeiten bei Sanierung und eventuell entsprechenden Kostenfolgen. Zudem hätte der massive Zeitdruck frühere Erkenntnisse erschwert oder nicht zugelassen. Weiterhin erörterte das Gremium rechtliche Aspekte des Ausschreibungsverfahrens bzw. der vorgesehenen Aufhebung mit der Zusicherung des Planers, dass man sich auf der korrekten und rechtssicheren Seite bewege und Bedenken unbegründet seien. Im Laufe der Aussprache legten die Gemeinderäte mehrfach Wert auf die Feststellung, dass eine sparsame Leistungsbeschreibung außer mit hinnehmbaren optischen Nachteilen nicht mit Qualitätseinbußen verbunden sein dürfe, die sich schon bald durch weitere Kosten rächen würden. Auch die Ursachenverantwortung (Schadenersatzpflicht) der Planer war hinterfragt worden, die wegen nicht vorliegender Planungsfehler jedoch nicht zu unterstellen ist. Natürlich stand die Frage im Raum, ob jetzt bei dieser Entwicklung eine neue Halle nicht die bessere Alternative gewesen wäre. Dies wurde unverändert deutlich verneint. Schließlich einigte sich das Gremium einvernehmlich auf folgende Vorgehensweise: Dem Rat wird umgehend eine Änderungsliste mit Folgenabschätzung auch durch unabhängige Fachleute präsentiert zusammen mit einer aktuellen Kostenbilanz. Auf den zeitlichen Ablauf werden sich die jetzigen Probleme nicht unbedingt auswirken, wenn es gelingt, in der Märzsitzung die neue Vergabe zu beschließen. Der Gemeinderat folgte schließlich trotz der vorgetragenen Bedenken und Vorbehalte einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens und einer erneuten öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage und im Einvernehmen mit dem im Gemeinderat überarbeiteten Leistungsverzeichnisses.
 
 
Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule; aktueller Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
 
Seit über einem Jahr bemüht sich die Gemeinde zusammen mit der Theodor-Heuss-Schule um eine Anerkennung als Ganztagsschule. Die Ablehnung des ersten Antrags wurde hauptsächlich damit begründet, dass die Theodor-Heuss-Schule nicht als Brennpunktschule anerkannt werden könne. Ein kleiner Erfolg war jedoch mit Unterstützung des Amtes für Schulentwicklung und Schulaufsicht beim Landkreis, dass ab Oktober 2006 zumindest für die Klassen 5 und 6 zwei Gruppen im Ganztagsbetrieb mit je zwei Lehrerwochenstunden von montags bis donnerstags eingerichtet werden konnten. Von einer wirklichen Ganztagsschule konnte man jedoch noch nicht sprechen, weil zurzeit von 42 Kindern lediglich 22 teilnehmen. Deshalb war im Gemeinderat nach wie vor die „gebundene Ganztagsschule“ das Ziel der Bemühungen trotz der Kenntnis kaum überwindbarer Hürden auf Grund rechtlicher Vorgaben beim Land. Im November 2006 unternahm der Gemeinderat einen neuen Versuch mit der Beschlussfassung über eine zunächst „offene“ Ganztagsschule bis 2009 unter der Bedingung der angemessenen Landesbeteiligung auf der Grundlage einer stufenweisen Übergangskonzeption der Theodor-Heuss-Schule. Noch im Januar konnte auf Grund von Äußerungen aus dem Regierungspräsidium von einer Genehmigung ausgegangen werden. Inzwischen gab es allerdings eine höchst unerfreuliche Entwicklung beim Land, die der Gemeinderat nunmehr zur Kenntnis zu nehmen hatte mit deutlicher Verärgerung und völligem Unverständnis wegen der unerwartet aufgetretenen Erschwernisse. Die neuen Anforderungen des Landes lassen sich mit der bisherigen Schulkonzeption sowohl finanziell als auch pädagogisch nicht realisieren, so dass mit der Zurückweisung des Antrags zu rechnen ist. Das Land setzt für eine Bewilligung wenigstens die Aufhebung der zeitlichen Befristung voraus und schreibt Mindestgruppengrößen vor. Klassenübergreifende Lösungen für die Klassen 5 und 6 sind möglich, das Land lässt diese aber ab der Klassenstufe 7 derzeit nicht zu. Offenbar hat das Land Probleme mit der Unterstützung kleiner Hauptschulen, weil die Fördermittel hierfür nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat nahm nun außerdem Kenntnis von der im Eilverfahren von der Theodor-Heuss-Schule überarbeiteten Ganztagsschulkonzeption, die trotz zusätzlicher Finanzbeiträge der Gemeinde erneut nicht genehmigt werden kann, weil sich beim Land zusätzliche Hürden ergaben. Trotz dieser frustrierenden Lagebeurteilung und unverhohlener Kritik von allen Seiten wollten und konnten sich Verwaltung und Gemeinderat nicht mit den Gegebenheiten abfinden. Obwohl diverse Meinungsunterschiede in manchen grundsätzlichen bildungspolitischen und gesellschaftlichen Fragen zu Tage traten, war sich das Gremium unverändert einig in der längerfristigen Zielsetzung einer gebundenen Ganztagsschule, zu der es eindeutig keine Alternativen gäbe und die unverändert mit allen Kräften anzustreben sei, natürlich auch mit deutlich mehr Beteiligung seitens Bund/Land. Aus der lebhaften Aussprache war auch die Sorge um die Zukunft der Hauptschulen wegen zurückgehender Schülerzahlen nicht nur in Oftersheim herauszuhören verbunden mit einem deutlichen Plädoyer für diese Schulart. Eine Entwicklung der Theodor- Heuss-Schule zur Ganztagsschule wäre nach Einschätzung auch des Schulleiters Häffner ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht für Kommune und Schule. Hierbei empfehlen sich auch Kooperationsüberlegungen mit Nachbargemeinden, wobei in Oftersheim eher von stabilen Verhältnissen auf Grund der Einwohnerzuwächse in Nord-West zu rechnen ist. Es dominierte zunächst zwar im Rahmen eines sehr bemühten Ringens um Alternativlösungen zu der nicht realisierbaren bisherigen Ganztagsschulvariante die Einsicht, dass eine Ganztagsschule nicht um jeden Preis angestrebt werden dürfe. Dennoch wollte man alles Mögliche versuchen, wenigstens eine Teillösung für die 5. und 6. Klasse zu erreichen, damit für die jetzigen Ganztagsschüler eine Fortsetzung ermöglicht werden kann, auch als Zeichen der Verlässlichkeit gegenüber den Eltern. Nach neuesten Entwicklungen beim Regierungspräsidium in den letzten Tagen wurden nun von Verwaltung und Schulleitung weitere Überlegungen angestellt und dem Gemeinderat kurzfristig in der Sitzung präsentiert. Eine Möglichkeit sah man darin, die Teil-Ganztagsschule für die Klassen 5 und 6 im Zusammenhang mit einem FNB-Angebot der Kommune (flexible Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Mittagstisch) zu realisieren. Konkrete Lösungen waren aber mit entsprechenden Folgenabschätzungen beschluss- und beratungsfähig noch nicht möglich, so dass Voraussetzungen und Folgen im Fall des Einverständnisses des Gemeinderates noch mit dem Land zu prüfen wären. Insofern ergab sich in der Sitzung für die Fraktionen und Parteien eine unerwartet neue Situation abweichend von der Beratungsunterlage, so dass eine Sitzungsunterbrechung vereinbart werden musste. Die Fraktionen/Parteien folgten schließlich der Handlungsempfehlung der Verwaltung für einen letzten Versuch zur Rettung der Ganztagsschulinitiative. Die Verwaltung erhielt Vollmacht für eine geänderte Antragsstellung für den Fall, dass eine Teillösung der Ganztagsschule (nur 5. und 6. Klasse) vom Land sicher in Aussicht gestellt wird und diese auch von der Schule und den Schulgremien gewünscht werden sollte. Dies setzt allerdings eine tragfähige und genehmigungsfähige Konzeption der Schule voraus, die vor allem innerhalb des bisherigen Kostenrahmens liegt. Für diesen Fall wäre auch die bisherige Befristung aufzugeben und klarzustellen, dass die Gemeinde an der gebundenen Ganztagsschule als Ziel zwar festhält, diese aber derzeit nicht beantragt. Diese Beschlussfassung kam erfreulicherweise einvernehmlich zu Stande verbunden mit der Aufforderung, den Gemeinderat umgehend über Konzepteinzelheiten und daraus resultierende Folgen für die Gemeinde zu unterrichten.
 
 
 
 
 
 

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf