Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.11.2006
Keineswegs einfache Kost wurde dem Gemeinderat am vergangenen Dienstag im öffentlichen Sitzungsteil serviert, obwohl die Tagesordnung nicht gerade groß war. Die öffentliche Sitzung wurde eingeleitet mit der förmlichen Verpflichtung von Bürgermeister Helmut Baust für die 2. Amtszeit. Nach seiner Wiederwahl im September konnte damit der endgültige Schlusspunkt unter die Bürgermeisterwahl gesetzt werden vor erfreulich großer Besucherkulisse, darunter auch die Gattin des Bürgermeisters, Frau Marianne Baust. Die Verpflichtung des Bürgermeisters geschah in der vorgeschriebenen feierlich angemessenen Form durch Bürgermeisterstellvertreter Oskar Jahn aber trotzdem zügig mit Rücksicht auf die nachfolgenden Sachberatungen, die die Bürgervertreter sowohl zeitlich wie inhaltlich beachtlich forderten. Zunächst ging es um die aktuelle Konzeption für die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule. Der Gemeinderat war aufgefordert auf Grund neuer Sachlage einen neuen Grundsatzbeschluss als Schulträger zu fassen, der auch die Grundlage bildet für die notwendigen Förder- und Genehmigungsanträge beim Land. Vorab sei berichtet, dass nach langer verantwortungsbewusst geführter auch kritischer Debatte trotz verbliebener Bedenken und harscher Kritik am Verhalten des Landes ein fast einstimmiger Beschluss (bei 1 Enthaltung) zu Stande kam für die Realisierung eines Übergangskonzepts. Demnach soll die Theodor-Heuss-Schule im Zeitraum von 3 Jahren als offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einer später gebundenen Form der Ganztagschule entwickelt werden.
Anschließend wurde dem Gemeinderat bei schwieriger Sach- und Rechtslage eine endgültige Entscheidung abverlangt zur Errichtung einer Funkantennenanlage in der Heidelberger Straße, die man bisher durch sehr mutige Schritte und Verfahren zu verhindern suchte, aber dabei auf unüberwindliche Rechtsgrenzen stieß. Der Gemeinderat musste leider Rechtstreue an den Tag legen und seine bemerkenswerten Initiativen beenden mit der Folge, dass er die Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag der DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) nicht mehr länger verweigern konnte, ohne die ernsthafte Gefahr von Rechtskonsequenzen seitens der Aufsichtsbehörden bis hin zu nicht unbeachtlichen Regressforderungen des Mobilfunkbetreibers.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte waren eher Formsache und schnell und problemlos abgehandelt (Zustimmung zur Annahme von Spenden und Vertragsverlängerung über die Mitbenutzung des Grießhardtwegs durch Landwirte). Bereits im Vorfeld war die Ehrung von 2 Gemeinderäten für herausragende Verdienste im Ehrenamt auch auf Wunsch der Betroffenen von der Tagesordnung genommen worden, hauptsächlich aus Zeitgründen, die nun in der Dezembersitzung mit dem notwendigen angemessenen Zeitfenster nachgeholt wird.
TOP 1: Verpflichtung von Bürgermeister Helmut Baust
Der endgültige Schlusspunkt unter die Bürgermeisterwahl konnte nun mit der Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters gesetzt werden. Die Wahl war vom Landratsamt für gültig erklärt worden und somit konnte Bürgermeisterstellvertreter Oskar Jahn die Verpflichtung nach einleitenden Worten und Hinweise auf die auszusprechende Verpflichtungsformel vornehmen. Der Bürgermeisterstellvertreter ließ dem formellen Teil mit obligatorischer Überreichung der Amtskette dann seine Glückwünsche für die neue Amtszeit folgen, verbunden mit guten Ratschlägen für ein erfolgreiches Wirken im verantwortungsvollen Amt. Der auf sein Amt erneut verpflichtete alte und neue Bürger-meister nutzte anschließend die Gelegenheit, seinen Wählerinnen und Wählern zu danken für das aus-gesprochene Vertrauen. Die zurückliegenden 8 Jahre seien schnell vergangen, auch weil miteinander sehr viel angepackt worden sei und manchmal auch von Kritik in der Öffentlichkeit begleitet wurde insbesondere bei Baumaßnahmen. Der Bürgermeister wünschte sich vor diesem Hintergrund etwas weniger egoistische und mehr geduldigere Menschen, die manche Entscheidungen nicht nur aus dem persönlichen Blickwinkel sehen. Viel mehr müsse das große Ganze und der Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Auch in Zukunft gäbe es viel zu tun und dabei wünschte er sich wie bisher ein sach-liches und vertrauensvolles Miteinander. Der Bürgermeister freute sich auf die neuen Aufgaben und sicherte zu, sich weiterhin mit ganzer Kraft für das Wohl seiner Heimatgemeinde einzusetzen.
Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule; Grundsatzbeschluss und Förder- bzw. Genehmigungsantrag
Das im November 2005 durch den Gemeinderat verabschiedete Konzept einer Ganzta¬gesschule und der daraufhin gestellte Antrag für IZBB-Mittel als auch eine Förderung durch das Land für die Theodor-Heuss-Schule (THS) wurden mit der Begründung abgelehnt, dass die Theodor-Heuss-Schule (THS) unverändert nicht als so genannte „Brennpunktschule“ mit besonderem pädagogischem und sozialem Förderbedarf anerkannt werden kann. Daher wurde das Ziel festgelegt, zunächst ein Konzept für den Einstieg in den Ganztages¬betrieb zu erarbeiten und dieses stufenweise bis zu einer langfristigen Lösung auszubauen. Die Schule hat hierzu ein Übergangskonzept für die offene Form einer Ganztagesschule, zunächst für die 5. und 6. Klasse, erarbeitet. Hierzu wurden durch die Schulbehörde je Gruppe zwei zusätzliche Lehrerstunden genehmigt.
Das Ganztagesangebot wurde im laufenden Schuljahr 2006/07 aufgenommen. Es handelt sich um eine offene Form der Ganztagesschule, die Anmeldung für die Schüler ist aller¬dings für ein Jahr verbindlich. 22 Schüler der 5. und 6. Klassen nehmen aktuell an der Ganztagesschule teil. Dies sind knapp über die Hälfte der Schüler der 5. und 6. Klasse. Ziel ist eine stufenweise Erweiterung des Ganztagesbetriebes an der Hauptschule in offener Form:
Schuljahr 2006/07 5. und 6. Klasse (2 GTS-Gruppen)
ab 2007 Aufnahme 7 Klasse (3 GTS-Gruppen)
ab 2008 Aufnahme 8. Klasse (4 GTS-Gruppen)
ab 2009 Aufnahme 9. Kl. /Endausbau (5 GTS-Gruppen).
Langfristiges Ziel bleibt eine Ganztagesschule der gebundenen Form. Das vorliegende Raumkonzept der Kommunalentwicklung (KE) hat weiterhin seine Gültigkeit und bietet auch die Möglichkeit für heute noch nicht absehbaren Erweiterungsbedarf.
Das Übergangskonzept greift die Planungen der Hauptschule zum Ausbau einer offenen Form der Ganztagesschule auf. Es ist so angelegt, dass es sich dem Raumkonzept einer langfristig zu entwickelnden Ganztagesschule anpasst und in den kommenden Jahren ohne aufwendige bauliche Maßnahmen auskommt. Grundlage hier sind freie Raumkapa¬zitäten, die eine organisatorische Neuausrichtung der Theodor-Heuss-Schule ermöglichen. Bei dem Übergangskonzept ist bei Einbindung aller Klassenstufen bis zur 9. Klasse von ca. 50 bis 60 Schülern auszugehen, die am Ganztagesbetrieb teilnehmen. Das derzeitige Raumkonzept bedarf bereits in den nächsten Ausbaustufen einer Optimie¬rung bis hin zur Aufstockung bei Realisierung einer gebundenen Ganztagsschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 1,5 Mio. €.
Konrektor Georg Häffner und Peter Brauch von der THS stellten das pädagogische Konzept der Schule in der Sitzung in den Einzelheiten vor und das Raum- und Investitionsprogramm der KE wurde von Reinhardt Reusch, dem Architekten der KE, erläutert Die Vortragenden konnten auch die zahlreichen Fragen aus dem Gremium kompetent beantworten. Die Personalkostenkalkulation der Verwaltung (Kommunalbetreuung) bei Anerkennung der THS als offene Ganztagsschule im Sinne der Landesdefinition ergab ein jährliches Kostenvolumen wie folgt:
Schuljahr 2006/07 (2 GTS-Gruppen): 28.000,00 €/Jahr
Schuljahr 2007/08 (3 GTS-Gruppen): 36.050,00 €/Jahr
Schuljahr 2008/09 (4 GTS-Gruppen): 52.600,00 €/Jahr
Schuljahr 2009/10 (5 GTS-Gruppen): 59.500,00 €/Jahr.
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Gemeindeantrags hat das Regierungspräsidium Karlsruhe noch keine Aussagen machen können. Das hängt hauptsächlich davon ab, wie viele „Brennpunktschulen“ und Ganztagesgrundschulen, denen das Land eine eindeutig höhere Priorität als offenen Ganztageshauptschulen zuweist, anerkannt werden. Eine fristgemäße Antragstellung sei automatisch keine Erfolgsgarantie.
Die Ergebnisse der Aussprache und wesentlichen Inhalte der Fraktions-/Parteienstellungnahmen lassen insgesamt das Fazit zu, dass man sich weitgehend einig ist in der mittel- bis langfristigen Zielsetzung einer gebundenen Ganztagsschule bei deutlich stärkerer Landesbeteiligung. Das Übergangskonzept wurde trotz harscher Kritik am Verhalten des Landes bzw. ungenügender und auch schikanöser Methoden positiv bewertet und akzeptiert. Gleichwohl blieben einige kritische Fragen und auch Bedenken im Raum, auch hinsichtlich der finanziellen Belastbarkeit der Gemeinde. Dass dies nur ein erster Schritt hin zur gebundenen Ganztagsschule und somit der ursprünglichen und unveränderten Zielsetzung sein könne, darüber bestand weitgehend Einvernehmen. Die Weichenstellung sei damit richtig gestellt, und Oftersheim sei auf gutem Wege bei richtiger Prioritätensetzung. Die Zustimmung wurde auch verbunden mit der Hoffnung, dass sich diese Initiative zu einem dauerhaften Angebot zum Wohle der Eltern/Kinder und somit auch zum Standortvorteil für die Gemeinde entwickelt.
Bürgermeister Helmut Baust sparte in seiner Einschätzung ebenfalls nicht mit Kritik am Vorgehen des Landes (das Wünsche zuerst weckt und dann die Gemeinden „im Regen stehen“ und es an klaren Richtlinien und Vorgaben fehlen lässt!), nannte auch einige belastende Gesichtspunkte besonders in finanzieller Hinsicht, sprach sich aber schließlich ebenfalls für das Übergangskonzept als Einstieg in die spätere Realisierung einer notwendigen gebundenen Ganztagsschule aus. Der Rat wünschte schließlich von Verwaltung und Schule regelmäßige Berichterstattungen über Verlauf und Erfolg des Projekts, um bei Problemen rechtzeitig reagieren zu können. Die Abstimmung ergab bei nur einer Enthaltung ein fast einvernehmliches Votum für die Übergangskonzeption. Die Zustimmung wurde allerdings an die Bedingung geknüpft, dass eine Anerkennung durch das Land erfolgt in Verbindung mit der dauerhaften und verlässlichen Zuweisung der notwendigen Lehrerdeputatsstunden. Die Finanzierung ist zu gegebener Zeit nach Klärung der staatlichen Finanzierung/Anerkennung endgültig sicherzustellen.
Errichten einer Antennenanlage auf dem Grundstück Heidelberger Straße 51 - Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag der DFMG GmbH
Die Gemeinde hatte bisher ihr Einvernehmen zur Errichtung der Antennenanlage in der Heidelberger Straße verweigert und zur rechtlichen Absicherung auch einen Bebauungsplan über die Festsetzung von akzeptablen Alternativstandorten angestrebt. Der Betreiber akzeptierte diese Verweigerung nicht und veranlasste die Rechtsaufsichtsbehörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) zur Rechtsprüfung mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde zur Zustimmung aus rechtlichen Gründen gezwungen ist und der Weg einer Bebauungsplanregelung als so genannte Verhinderungsstrategie abgelehnt wurde. Daraufhin beschäftige sich der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung nochmals eingehend mit dieser Problematik und lies sich von einem beauftragten Fachanwalt eine fachkompetente Einschätzung der Rechtslage geben. Dabei wurden einer eventuellen Klage der Gemeinde gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde sehr geringe Erfolgsaussichten eingeräumt verbunden mit einem hohen Risiko auch in finanzieller Hinsicht (Schadenersatz). Trotzdem wollte die Gemeinde letztmals den Versuch unternehmen, mit der Betreiberin ins Gespräch über eventuelle Standortalternativen zu kommen. Eine solche Abstimmung kam allerdings trotz mehrfacher Versuche leider nicht zu Stande. Nun war der Gemeinderat aufgefordert, vor diesem Hintergrund endgültige Entscheidungen zu treffen. Der Gemeinderat debattierte die aktuelle Sachlage erneut mit großer Ernsthaftigkeit aber auch mit Realitätssinn. Bürgermeister und Bauverwaltung machten dem Gremium bewusst, dass auch ein Bebauungsplanverfahren, dessen Erfolgsaussichten äußerst gering seien, schwierige Probleme ausgelöst hätten, auch in der Vermittlung gegenüber der Bevölkerung.
Nun sei auf Grund übereinstimmender Einschätzungen der Experten und Instanzen keine Erfolg versprechenden Initiativen zur Verhinderung des Vorhabens mehr gegeben und dies zwinge zum Einlenken. Zwar nehme man die Befürchtungen/Ängste der Bevölkerung ernst, aber die Gemeinde sei eindeutig auf rechtliche Grenzen gestoßen. Schließlich ergab die Abstimmung über die Erteilung des Einvernehmens bei drei Enthaltungen die Zustimmung zum Bauvorhaben, die man aber sichtbar ohne Begeisterung und nur widerwillig und alternativlos aussprach. Verwaltung und Rat appellierten schließlich auch an die Bevölkerung, über eigene Möglichkeiten der Verhinderung von Mobilfunkanlagen nachzudenken. Hier seien Grundstückseigentümer trotz lukrativer Angebote der Betreiber ebenso in der Pflicht für das Allgemeinwohl wie die vielen Handy-Benutzer (darunter auch viele Kinder und Jugendliche), die als Verursacher einen Anteil Schuld tragen würden.
Beschluss über Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat auf Grund einer entsprechenden gemeindlichen Richtlinie eingegangene Spenden zur Kenntnis zu nehmen und zu genehmigen. Aktuell gingen Geldspenden der Sparkasse aus Anlass des 125-jährigen Jubiläums ein. Im Einzelnen wurden Spenden in der Größenordnung von jeweils 1.500 € an die beiden örtlichen Schulen und ein Betrag von 1.000 € an das Jugendzentrum geleistet und der Gemeinderat erteilte dazu sein Einvernehmen.
Mitbenutzung des Grießhardtwegs durch landwirtschaftlichen Verkehr
Der bisherige Vertrag über die Mitbenutzung des Grießhardtwegs war ausgelaufen und musste mit Zustimmung des Gemeinderats verlängert werden. Der Bauernverband ist nach wie vor an einer solchen Mitbenutzung interessiert und hatte eine Vertragsverlängerung empfohlen. Dieser Vertrag beinhaltet auch Unterhaltspflichten seitens der Gemeinde, die allerdings in den letzten Jahren nicht zu nennenswerten Belastungen führte. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis und stimmte dem Neuabschluss eines entsprechenden Vertrages einstimmig zu.
Das Schulkonzept sieht vor, dass in der Endausbaustufe im Schuljahr 2009/10 fünf Hauptschulgruppen (Klasse 5 bis 9) mit ca. 50-60 Schülern (ohne Schüler, die nur am Mittagessen teilnehmen) freiwillig am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen. Hierfür stünden 10 zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung. Da die THS derzeit lediglich Chancen auf Anerkennung als offene Ganztagesschule hat, müsste weiterhin ein Halbtagesbetrieb für die Schüler, die nicht am Ganztagesangebot teilnehmen, angeboten werden.