Alle Bauherren haben vor der Errichtung des Gebäudes einen Bauantrag im Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren bei der Gemeinde eingereicht. Häufig endet die Betreuung durch den Architekten oder Bauträger nach der Fertigstellung des Gebäudes und die Anlage der Freiflächen bzw. Außenanlagen wird in Eigenregie der Bauherren durchgeführt. So mancher Eigentümer übersieht dann bei seinem tatkräftigen Handeln, dass es Vorgaben im Bebauungsplan bzw. der örtlichen Bauvorschriften gibt. Diese Satzungen beinhalten z.B. die nachfolgenden Regelungen:
Oberflächenwasserversickerung:
Das komplette Regenwasser von den Dachflächen der Hauptgebäude ist innerhalb der Grundstücke zu versickern. Bei Reihenhäusern gilt die Versickerungsvorschrift für ½ der Dachflächen.
Es sind Versickerungsmulden vorzusehen, deren Grundfläche mind. 10 % der Dachflächen ausmachen und deren Tiefe 40 cm betragen muss. Die Böschungen sind bis max. 45° Neigung auszubilden. Eine Zusammenfassung von Mulden auf benachbarten Grundstücken ist zulässig.
Das Regenwasser ist in offenen Rinnen zu den Mulden zu leiten. Sollte die Zuführung über offene Rinnen aufgrund der Höhenverhältnisse auf dem Grundstück ausscheiden, ist eine Zuführung in geschlossenen Rohren möglich. In diesem Fall sind allerdings statt der Versickerungsmulden alternative Absetzungs- bzw. Filtermöglichkeiten mit nachgeschalteten Rigolen zu verwenden. In Baden-Württemberg kommen derzeit lediglich zwei Filter zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um die Systeme mall Terra und Müller ECO Bodenfilter.
Eine Brauchwassernutzung, d.h. der Einbau von Zisternen ist grundsätzlich möglich und bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung. Zisternen werden allerdings auf die notwendigen Versickerungsflächen nicht angerechnet.
Weitere Einzelheiten zur Oberflächenwasserversickerung im Bereich des Baugebietes Nord-West können aus der Versickerungsbroschüre der Gemeinde Oftersheim entnommen werden. Diese kann im Bauamt abgeholt werden bzw. wurde den Bauherren mit der Vollständigkeitsbestätigung im Kenntnisgabeverfahren zugestellt.
PKW Stellplätze, Zufahrten und sonstige befestigte Flächen:
Öffentliche und private PKW-Stellplätze, ihre Zufahrten und sonstige befestigte Flächen wie z.B. Terrassen und Müllabstellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen (Schotterrasen, Rasenpflaster, offenporige Pflasterbeläge) zu befestigen. Der gesamte Oberbau muss wasserdurchlässig ausgebildet werden.
Einfriedigungen:
Als Einfriedigungen sind nur lebende Einfriedigungen (Hecken) mit oder ohne eingewachsenem Drahtzaun sowie Zäune aus offenen Strukturen (z.B. Holz oder Stahlgit-ter) zulässig. Im Bereich der Pflanzgebote für Hecken (siehe zeichnerischer Teil des Bebauungsplanes) bis zu einer Höhe von 1,50 m, im übrigen bis zu 1,00 m. Einfriedigungen von Grundstücken mit Gartenseite zur Straße (Garagenanordnung im rückwärtigen Grundstückteil) sind zur Straße ebenfalls bis maximal 1,50 m Höhe zulässig. Zwischen den Doppel- und Reihenhäusern sind im Anschluss an die Gebäude Sichtschutzblenden als Grenzbebauung bis max. 4,00 m Tiefe und 2,00 m Höhe in Holzbauweise zulässig.
Pflanzgebot für Einzelbäume und Hecken:
Auch hier sind die Vorgaben im Bebauungsplan für jeden Einzelfall aufgeführt. Es sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Dem Bebauungsplan wurde eine Pflanzliste beigefügt. Diese ist allerdings nicht abschließend, sondern stellt lediglich einige Beispiele vor.
Dachbegrünung:
Flachdächer und flach geneigte Dächer bis < 15° von Garagen und Nebengebäuden (z.B. Carports) sind mindestens extensiv mit einer Substratschicht von 8 cm dauerhaft zu begrünen.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sind unbe-dingt einzuhalten. Das Bauamt wird in den nächsten Wochen damit beginnen, die bereits fertig gestellten Außenanlagen auf die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben hin zu kontrollieren. Hierbei wird auf die oben aufgeführten Regelungen besonders geachtet, wobei die Pflanzgebote zunächst vernachlässigt werden, da die Pflanzung von Bäumen und Hecken erfahrungsgemäß erst im Herbst und Winter vorgenommen wird.
Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen für Fragen rund um den Bebauungsplan gerne zur Verfügung.