Es ist nicht nachvollziehbar, was einen Abfallsünder dazu bewegt, seinen Müll im Wald abzulegen. Der Weg in den Wald ist sicher umständlicher als der Ruf nach der Sperrmüllabfuhr, da gerade im Rhein-Neckar-Kreis die Möglichkeiten für eine fachgerechte und kostenlose Entsorgung durch die AVR gegeben ist.
Wohl keiner jener Mitbürger, der seinen Müll im Wald entsorgt, macht sich Gedanken darüber, dass dieser Müll wieder beseitigt werden muss, was mit hohen Kosten verbunden ist. Zudem wird durch den Müll, wie z.B. Essenresten, auch die Tierwelt an-gelockt. Gerade auf der B 291 stellt dies eine Gefährdung für den Straßenverkehr dar.
Wer seinen Abfall in die Natur wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet wird.
Daher bitten wie die Spaziergänger im Wald, ihre Augen offen zu halten und bei Beobachtungen widerrechtlicher Abfallentsorgungen, diese sofort dem Umweltamt, Frau Wenner, Tel.: 06202/597-202 zu melden.