Nach dem KiTaG sind künftig die Kommunen vorrangig in der Pflicht und die Landkreise sind nur noch sekundär für die Steuerung und Koordination der Angebote verantwortlich. Bezug nehmend auf die Erklärungen der Landesregierung, das „Kinderland Baden Württemberg“ anzustreben, hatte Bürgermeister Baust in seinem Sachvortrag allerdings nicht die Absicht, Oftersheim als die „Kinderkommune“ in der Region auszurufen, doch einen interkommunalen Vergleich scheute der Rathauschef mit dem örtlichen Kindergartenangebot inklusive Tagesgruppe, flexiblen Öffnungszeiten, dem Eingewöhnungsangebot für Kinder ab 33 Monaten und den beiden altersgemischten Gruppen im Peter-Gieser-Kindergarten mit 8 Betreuungsplätzen für Kinder ab 2 Jahren nicht. Im schulischen Bereich kommen ja mit Kernzeit-, Hort- und Ferienbetreuung, mustergültigen und wohlgemerkt unentgeltlichen Betreuungsangebote im JUZ (Hausaufgabenbetreuung und pädagogische Förderstunden) sowie der Einführung eines Nachmittagsbetriebs an THS für die Klassen 5 und 6 weitere Bausteine hinzu, die nach und nach ein umfassendes Netz an verlässlichen und qualitativ hochwertigen kommunalen Kinderbetreuungsangeboten ergeben. Die finanziellen Auswirkungen seien erheblich, womit man an der Grenze des Machbaren angelangt sei. Insofern äußerte der Bürgermeister erneut Kritik am Verhalten von Bund und Land, die den Kommunen immer mehr Lasten auferlegen, ohne für die nötige Finanzausstattung zu sorgen. Diese Unzufriedenheit komme aktuell auch in einer Entschließung der Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises zur Änderung der Landesverfassung zum Ausdruck („Wer bestellt, bezahlt“).
Der Bürgermeister ging dann auf die wesentlichen Neuerungen im Kindergartenbedarfsplan 2006/07 ein:
Der Gemeinderat hatte erstmals für das Kindergartenjahr 2004/05 einen Kindergartenbedarfsplan erstellt, der auch die notwendige Fördergrundlage für die Trägerbezuschussung ist. Dieser Bedarfsplan war nun für das Kindergartenjahr 2006/07 fortzuschreiben.
Dazu waren im Herbst vergangenen Jahres mittel- und langfristige Überlegungen im Zusammenhang u.a. mit den TAG-Ausbaunotwendigkeiten (Kleinkindbetreuung) und den Notwendigkeiten für das Umlegungsgebiet Nord-West zusammen mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) als renommiertes Beratungsinstitut anzustellen, die die Gemeinde bei der Bedarfsermittlung und Lösung schwieriger finanzieller Sachverhalte (Personalbemessung, Trägervereinbarungen etc.) unterstützte. Die Arbeit der KE erwies sich als ausgesprochen hilfreich und gut, was auch von der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der letzten Prüfung bestätigt wurde. Nach mehreren Erörterungen und Abstimmungsgesprächen bzw. Verhandlungen mit den kirchlichen Fach- und Genehmigungsstellen sowie Beratungen in den Gremien der Gemeinde (Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Kindergartenkuratorium) waren Resultate vorhanden, die die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung, neue Trägervereinbarungen und schließlich auch das örtliche TAG-Ausbauprogramm für Kleinkinder ermöglichen.
Das derzeitige Platzangebot mit insgesamt 311 Plätzen, 14 Gruppen auch für U-3-Kinder (8 Plätze ab 2 Jahren und Plätze für 33-Monatskinder, soweit möglich) in den 4 örtlichen Kindergärten ist derzeit noch ausreichend und muss im laufenden Kindergartenjahr nicht verändert werden. Bei der Personalausstattung wurde ein so genannter Fachkräfteschlüssel von maximal 1,8/30 vereinbart ist, der die Personalausstattung auf vergleichsweise hohem Niveau gewährleistet und den Betrieb der Einrichtungen unbedenklich sicherstellen kann. Somit sind für alle örtlichen Kindergärten gleiche oder vergleichbare Verhältnisse auf dem Personalsektor geschaffen. Auch pädagogische Gesichtspunkte sind dabei angemessen berücksichtigt. Das jährliche Einsparvolumen durch den Fachkräfteschlüssel und andere Begrenzungen hat eine beachtliche Größenordnung von über 30.000 €/Jahr. Diese Einsparungen sind nicht nur wegen des vergleichsweise hohen Kostenniveaus und der jährlichen Kostensteigerung in der laufenden Bewirtschaftung erforderlich, sie dienen auch dazu, die Kosten im Blick auf bevorstehende kostenträchtige Veränderungen im Angebot (u. a. Kleinkindbetreuung, Sprachförderung, Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung etc.) verantworten zu können. Die mittelfristige Bedarfsprognose geht bis 2008 infolge allgemein sinkender Kinder-/Bedarfszahlen trotz Zuwächse im Neubaugebiet Nord-West nicht von einem Zusatzbedarf an Gruppen/Plätzen über den jetzigen Bestand hinaus. Im Bestand freiwerdende Plätze können in begrenztem Maße umgenutzt werden als so genannte altersgemischte Gruppen für die Kleinkindbetreuung ab 2 Jahren. Ab September 2009 allerdings, vielleicht schon etwas früher, wird sich aber ein Bedarf ergeben, der zusätzliche Plätze/Gruppen durch die Entwicklung in „Nord-West“ erforderlich macht und nicht mehr durch freie Kapazitäten im Altbestand gedeckt werden kann. Konkret geht die KE ab dem Kindergartenjahr 2007/08 von einem Bedarf von fast einer ganzen Regelgruppe aus. Dieser Bedarf erhöht sich ab 2009/10 auf 2 und ab 2011/12 auf 3 Gruppen.
Der Bebauungsplan Nord-West hat mit einem angemessen großen Grundstück im Eigentum der Gemeinde dafür vorgesorgt. Entgegen kommt der Gemeinde daher das Kooperationsangebot der Lebenshilfe Schwetzingen-Hockenheim mit einem Haus der offenen Hilfe bzw. einem Mehrgenerationenhaus, das auch KiGa-Kapazitäten flexibel bereits ab 2008 bereithalten würde. Nach Vorerörterungen auch im Gemeinderat und demnächst in der gebildeten gemeinsamen Projektgruppe wird sich das Gremium voraussichtlich in der November-Sitzung schon mit konkreteren Gedanken und Absichten befassen können.
örtliches TAG-Ausbauprogramm bis 2010
Eine Umfrage des Rhein-Neckar-Kreises zeigt, dass die Gemeinde Oftersheim mit der vorgesehenen Schaffung 10 weiterer U3-Betreuungsplätze im KiGa-Jahr 2007/08 im Kreisvergleich sehr gut aufgestellt ist und den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung trägt. Die 18 Plätze im Ausbauangebot des KiGa-Jahres 2007/08 wären auf 3 örtlichen Kindergärten zu verteilen, wobei noch offen ist, welche Kindergärten konkret ein solches Angebot unterbreiten wollen und können. Die Träger sind aufgefordert, entsprechende Überlegungen anzustellen.
In der folgenden Aussprache äußerten sich alle Fraktions-/Parteienvertreter uneingeschränkt positiv zu allen Aspekten der Kindergartenplanung, die ja bereits im Vorfeld einvernehmlich erörtert worden war. Dem gesamten Kindergartenpaket wurde schließlich ein einstimmiges Votum entgegengebracht, wobei in der Aussprache natürlich die zunehmend schwierigen Finanzierungsfragen ebenso nicht ausgespart wurden wie die Gewissheit, dass der begrüßenswerte Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter voranschreiten müsse, damit Oftersheim auch in Zukunft als Wohngemeinde attraktiv und konkurrenzfähig bleiben kann. Damit diese Zielsetzung erreichbar ist und die Gemeinde weiterhin zuversichtlich auf gutem Wege bleiben kann, sind regelmäßige Bedarfsplanungen unabdingbar. Außerdem wurde die Hoffnung geäußert, dass die neuen Verträge weiterhin eine Basis für eine gute Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern sein werden.
Gemäß § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat aus seiner Mitte ein Mitglied zu wählen, das die Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters vornimmt. In der Regel übernimmt diese Aufgabe der 1. Bürgermeister-Stellvertreter. Insofern war es lediglich eine Formsache, dass mit der vorzunehmenden Verpflichtung von Bürgermeister Helmut Baust Gemeinderat und BM-Stellvertreter Oskar Jahn per einstimmiger Wahl beauftragt wurde.