„Verhaltenskodex“ für Begegnungen mit weidenden Schafen im Naturschutzgebiet
Als einer der zahlreichen Attraktionen und Programmpunkte des "Tag des Waldes" am vergangenen Sonntag hatte Schäfer Markus Waldmann aus Reilingen seine Ziegen- und seine Schafherde mitgebracht, um den Menschen zu zeigen, was in der kommenden Zeit im Bereich der Binnendüne immer wieder Usus sein wird: die Beweidung des Naturschutzgebietes und damit die Schaffung von „Korridoren“ zwischen den (momentan noch) geteilten Abschnitten der Oftersheimer und der Sandhäuser Binnendüne hin zu einem zusammenhängenden Biotop.
Auch nach dem „Tag des Waldes“ werden die Schafe im Binndünengebiet anzutreffen sein, deshalb gelten die Verhaltensregeln, um deren Einhaltung Markus Waldmann im Hinblick auf den "Tag des Waldes" ausdrücklich gebeten hat, auch weiterhin. Zumindest im Bereich der Binnendüne, welche als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, sind die Hunde unbedingt an der Leine zu führen, schon alleine, um die dort temporär weidenden Schafe und Ziegen nicht in Unruhe zu versetzen. Der Hund, und ist er noch so gut erzogen, folgt nun einmal seinem Jagdtrieb, seinem Instinkt, und daher ist es für alle Seiten ein probates Mittel und die Pflicht des Hundehalters, seinen vierbeinigen Gefährten in dessen und im eigenen Sinne angeleint zu halten.
Auch im sich dem Naturschutzgebiet anschließenden Landschaftsschutzgebiet rund um den Dünenbereich sollte dies beherzigt werden, gleichwohl hier keine Anleinpflicht per se bestehe, sondern nur an die (hoffentlich vorhandene) Vernunft der Hundehalter appelliert werden könne. Und noch etwas hat Waldmann auf dem Herzen, wenn man der Schaf- oder Ziegenherde dereinst begegnen sollte: „Ich bitte die Leute eindringlich, die Tiere nicht zu füttern. Gleichwohl dies lieb und gut gemeint ist, es darf den Tieren nichts gefüttert werden. Sie suchen sich ihr Futter selbst, da ist falsche Tierliebe nur kontraproduktiv und absolut fehl am Platz!“ Dies zu beherzigen bittet der Schäfer die Bevölkerung, dann bleibt der Frieden gewahrt, und wenn sich Spaziergänger, Radfahrer oder wer auch immer Erholung im Naturschutzgebiet sucht, sich an die Anleinpflicht und an das Fütterungsverbot halten, dann bleibt die Binnendüne ein konfliktfreier Genuss für alle!
Markus Wirth, SZ