Erhöhte Waldbrandgefahr
Die große Hitze hat auch unsere Region fest im Griff und nicht nur ältere Menschen haben ihre Probleme mit den hohen Temperaturen, welche die Grenze des allgemein erträglichen bald überschreiten können. Durch das heiße und trockene Wetter besteht eine hohe Waldbrandgefahr, da Boden, Bodenvegetation und bei der Holzernte zurückgebliebene Äste angetrocknet und damit leicht entzündbar sind.
An den Waldbrand im Hardtwald im August 2003, der nur durch ein Großaufgebot der Feuerwehren des Umkreises erfolgreich bekämpft werden konnte sei an dieser Stelle erinnert. Von März bis Oktober stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen bereit (www.dwd.de). Dabei werden entsprechend der internationalen Gepflogenheiten die Waldbrandgefährdungen durch die Stufen 1-5 beschrieben bzw. klassifiziert.
Zur Zeit ist der Rhein-Neckar-Kreis in Gefährdungsstufe Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) eingruppiert. Die derzeitigen Temperaturen und die anhaltende Dürre erhöhen dieses Gefährdungspotential noch zusätzlich.
Da ca. 97 % der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten entstehen und somit vermieden werden können, erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln:
- Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.
- In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt m Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
- Autos dürfen bei Ausflügen in die Natur nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
- Waldeinfahrten sind stets freihalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Park- und Halteverbote sind unbedingt zu beachten.
- Feuer, das an erlaubten Stellen (schwarzes Flammensymbol) unterhalten wird, sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen stets sorgfältig gelöscht werden.
- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.
- Brände und Rauchentwicklungen sowie Unfälle sofort über Notruf 112 melden. Sofern keine Eigengefährdung entsteht, sollen Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der Ausbreitung gehindert werden.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken. Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.
Auch in den Vereinsanlagen sowie Kleingärten in Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten. Möglichst sollte dort in diesen Tagen auf das Grillen im Außenbereich bzw. auf offenen Feuerstellen verzichtet werden. Offenes Feuer ist aus den genannten Gründen derzeit an der Feuerstelle der Grillhütte Oftersheim leider nicht möglich.