Urlaubszeit – Reisezeit
Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
In wenigen Wochen beginnt wie alljährlich die große Reisewelle. Neben den Reisevorbereitungen sollten Sie unbedingt Ihre Ausweispapiere auf ihre Gültigkeit überprüfen.
Es wird daher um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
- Generell können Pässe und Personalausweise nicht verlängert werden.
- Bei der Beantragung eines Personalausweises muss zurzeit bei der Bundesdruckerei in Berlin mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 4 Wochen und bei der Beantragung eines Reisepasses mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen gerechnet werden.
- Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises/Passes ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Ausweises/Passes möglich. Diese vorläufigen Ausweisdokumente können in der Regel sofort ausgestellt werden.
- Der Antragsteller muss in jedem Fall persönlich bei dem Bürgerbüro vorsprechen, bei welcher der deutsche Antragsteller mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Nachstehende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
- ein Lichtbild neuesten Datums (Größe: 35 x 45 mm). Für den Reisepass ist ein „biometrietaugliches“ Lichtbild erforderlich.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde.
Kosten:
Personalausweis 8,00 Euro
Reisepass 59,00 Euro
(unter 26 Jahren) 37,50 Euro
Kinderreisepass 13,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 8,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Express-Reisepass:
Zusätzlich zu den Kosten wird eine zusätzliche Eilgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben. Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen.In dringenden Fällen können vorläufige Ausweispapiere ausgestellt werden; diese haben jedoch nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Der Personalausweis kann frühestens zwei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU kann nur die jeweilige Vertretung des Urlaubslandes in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich Auskunft geben, welche Ausweispapiere erforderlich sind. Ausführliche Auskünfte können hierzu vom Auswärtigen Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abgerufen werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Bediensteten des Bürgerbüros (Tel.: 597-102 Frau Kobbert oder 597-103 Frau Gärtner) zu den folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr
donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr