Es häufen sich Beschwerden über die vergessenen „Pferdeäpfel“ auf den Gehwegen und in Straßen im gesamten Gemeindegebiet, hauptsächlich der Mühlenstraße. Die Reinigung der Straße oder des Gehweges gilt gleichermaßen für Hunde- und Pferdehalter. Gemäß § 42 Straßengesetz ist eine Straße die über das übliche Maß hinaus verunreinigt wird, unverzüglich zu reinigen. Die Verunreinigung durch „Pferdeäpfel“ stellt eine Verkehrsbehinderung dar und kann im schlimmsten Fall zum Sturz von Radfahrern oder Motorradfahrern führen. Ebenso ist der unangenehme Geruch auch ein Ärgernis für die Bewohner, gerade jetzt im Sommer. Ein nicht Beachten dieser Vorschriften kann ein erhebliches Bußgeld zur Folge haben. Sollte die Reinigung nicht sofort möglich sein, kann man das Einsammeln der „Pferdeäpfel“ auch nach dem Ausritt erledigen.