Die Gemeinde Oftersheim, vertreten durch das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises, Forstbezirk Rheintal, beabsichtigt im Zeitraum Anfang/ Mitte nächster Woche (genauer Termin wird kurzfristig in der Presse bekannt gegeben) in einzelnen Gemeindewalddistrikten eine Waldschutzmaßnahme gegen den Eichenprozessionsspinner durchzuführen. Dabei wird auf Teilflächen ein biologisches Pflanzenschutzmittel durch einen Hubschrauber ausgebracht. Die Maßnahme wird von der Gemeinde Oftersheim nur aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung vorgenommen. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können bei Menschen starke allergische Reaktionen bis hin zu Atembeschwerden und Atemallergien hervorrufen. Die Gemeinde Oftersheim bittet um Verständnis für die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen und die hierdurch eventuell auftretenden Unannehmlichkeiten.
Die Ausbringung des Pflanzenschutzmittels erfolgt unter fachlicher Leitung des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums Freiburg und unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Das Pflanzenschutzmittel ist in keine Giftklasse eingestuft und ist für Menschen, Tiere, Bienen, Fische und Grundwasser ungefährlich und wird auch von der Natur wieder sehr leicht abgebaut. Um eine größere Wirksamkeit zu erzielen wird dem Pflanzenschutzmittel ein Haftzusatz beigefügt, der nach dem Trocknen milchigweiße bis gelbliche Flecken hinterlässt. Dadurch kann es bedauerlicherweise gerade auf dem Friedhof zu leichten Verschmutzungen auf den Grabsteinen kommen. Wenn dies der Fall sein sollte, lassen sich die Flecken problemlos wieder mit Wasser entfernen. Der Hubschrauber kann zwar die Bäume punktuell genau besprühen, bei leichtem Wind ist jedoch eine Abdriftung des Mittels möglich, was dann eventuell zu den angesprochenen Verschmutzungen führen kann.
Während der Befliegungsmaßnahme ist es erforderlich die betroffenen Flächen und Zufahrten zu sperren: Friedhof, Parkplatz am Schützenhaus und Teilbereiche oberhalb der Friedenshöhe. In den genannten Bereichen sind die Parkverbotsschilder zu beachten.
Auskünfte zu Einzelheiten der Waldschutzmaßnahme können beim Kreisforstamt, Forstbezirk Rheintal, Tel.: 06202/81494 während der Dienststunden eingeholt werden. Bei Fragen können Sie sich auch an das Umweltamt, Eichendorffstraße 2, Frau Wenner, Tel.: 06202/597202 wenden.