Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

In Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 04.03.2006 wird das Beobachtungsgebiet im Rhein-Neckar-Kreis wie folgt erweitert:

1.

Ziffer 1.2 der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim wird für den Rhein-Neckar-Kreis wie folgt geändert:

Um den genannten Fundort wird ein Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gebildet, welches im Rhein-Neckar-Kreis folgendes Gebiet umfasst:

die Gemeinden Heddesheim und Ilvesheim.

In das Beobachtungsgebiet fällt die Region westlich der im Folgenden beschriebenen Grenze:

Die Beobachtungsgebietsgrenze tritt an der hessischen Grenze bei Berlich in den Rhein-Neckar-kreis über. In Verlängerung der Leuzenlache führt sie auf dem Feldweg zwischen den Schäffertwiesen und den Schweinäcker am Becherbruch vorbei in Richtung Heddesheim. Sie erreicht in Heddesheim die Ringstraße und führt diese entlang in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Großsachser Straße, überquert diese und erstreckt sich entlang des Feldweges bis zur Leutershauser Straße. Sie überquert die Leutershauser Straße und führt entlang dem Grenzweg in südlicher Richtung und ab dem Bolzplatz in westliche Richtung bis zur Ladenburger Straße. Sie führt weiter entlang der L631 und in Ladenburg entlang der Benzstraße bis ans Neckarufer. Sie führt weiter östlich entlang der Ilvesheimer Straße bis zur Eisenbahn-brücke und überquert den Neckar hier. Auf der südlichen Neckarseite verläuft sie westlich bis zur Rudolf-Diesel-Straße und führt weiter entlang der östlichen Bebauungsgrenze von Neckarhausen bis zu den Eisenbahnschienen in Höhe der Eichendorfstraße. Sie führt weiter entlang den Eisenbahnschienen bis auf die Höhe des Weiherhofes, wo sie auf die Kreisgrenze zu Mannheim stößt.

2.

In dem unter Ziffer 1 beschriebenen Gebiet gelten die Regelungen der Ziffer 3 der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 04.03.2006. Im Übrigen bleibt die Verfügung der Stadt Mannheim unberührt.

3.

Die sofortige Vollziehung der unter 1 und 2 getroffenen Regelungen wird angeordnet.

4.

Die Ergänzung zu der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim tritt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

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