Landtagswahl am 26. März 2006
Acht Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen
Die Wahl zum vierzehnten Landtag von Baden-Württemberg findet am 26.März 2006 statt. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 31.Januar 2006 acht Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen.
Wahlbenachrichtigungskarten werden bis Anfang März 2006 ausgetragen
Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungs-karte. Nach dem Landtagswahlgesetz ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18.Lebensjahr vollendet hat uns seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehat.
Die Wahlbenachrichtigungskartenkarten müssen bis spätestens 5. März ausgetragen sein. Wer bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte beim Wahlamt, Eichendorffstraße 2, (Tel. 597-102 bzw. 597-103) nachfragen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahllokal er zur Wahl gehen kann.
Im Übrigen wird im Wahlamt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 6.-10. März 2006 während den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Briefwahlunterlagen können beantragt werden
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes nehmen ab sofort Briefwahlanträge entgegen. Entsprechende Anträge können Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wol-len, mittels ausgefüllter und unterschriebener Wahlbenachrichtigungskarte oder durch Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Landtagswahl“ auf der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de stellen. Für Briefwähler besteht auch die Möglichkeit, die Stimmabgabe unmittelbar im Wahlamt vorzunehmen, wo eine Wahlkabine mit Wahlurne zur Verfügung steht. Ansonsten werden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen unverzüglich an die Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift zugestellt.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert. Die der Gemeinde entstehenden Versandkosten entfallen, sofern der Wahlbrief direkt beim Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Wahlamtes, Eichendorffstraße 2, eingeworfen wird.