Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2005 dem obigen Entwurf zugestimmt und beschlossen das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Im Hinblick darauf, dass sich der Geltungsbereich auf ein Bestandsgebiet des seit 24.03.1995 rechtskräftigen Bebauungsplanes bezieht und hier wiederum nur drei Grundstücke betroffen sind, wird eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB nicht durchgeführt.

Interessierte Bürger können sich in der Zeit vom 23.12.2005 bis 27.01.2006 während der üblichen Dienststunden über die Ziele und Zwecke der Planung und ihren voraussichtlichen Auswirkungen anhand der im Bebauungsplan Oftersheim, Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, ausgelegten Planunterlagen informieren und sich dazu äußern. Die beigefügte Planübersicht zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanänderungsverfahrens.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

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