Anträge auf Gemeinde- und Landesehrung
Bis spätestens 16.12.2005 können Anträge auf örtliche und überörtliche Ehrungen (Gemeinde- und Landesehrungen) mit ausführlicher Begründung bzw. unter Beifügung der erforderlichen Nachweise beim Bürgermeisteramt,
Herrn Hillengaß, eingereicht werden.