Der Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West – 2. Änderung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat am 08.11.2005 als Satzung beschlossen.

Die Satzung über den Bebauungsplan und die Bauordnungsrichtlinienfestsetzungen werden nachfolgend veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist nach § 8 (2) BauGB aus dem verbindlichen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim entwickelt. Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und genügt den Mindestanforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

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