Die Satzung über den Bebauungsplan und die Bauordnungsrichtlinienfestsetzungen werden nachfolgend veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist nach § 8 (2) BauGB aus dem verbindlichen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim entwickelt. Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und genügt den Mindestanforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB.