Nur wenige Tagesordnungspunkte hatte der öffentliche Teil der April Gemeinderatssitzung, die vor den Osternfeiertagen im Ratssaal des Rathauses stattfand. Trotzdem waren die Themen nicht unbedeutend. Im Gegenteil es ging nach der Zustimmung zur Bestellung des neuen Feuerwehrkommandanten, die reine Formsache war, um weitgehende und grundlegende Neuregelungen bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindergärten, bei den Vereinszuschüssen und dem Mietpreisverzeichnis für öffentliche Einrichtungen, die dem Gemeinderat auch während der intensiven Vorberatung einiges an Überlegung, Sachkenntnis und Verantwortung abverlangten. Die sehr zukunftsweisenden Resultate der Gemeinderatsberatungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Zustimmung zur Bestellung eines neuen Feuerwehrkommandanten


Im März war in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der bisherige stellvertretende Feuerwehrkommandant Rüdiger Laser zum neuen ersten Feuerwehrkommandanten auf die Dauer von 5 Jahren gewählt worden. Aufgrund des Feuergesetzes und der Feuerwehrsatzung bedarf diese Wahl der Zustimmung des Gemeinderats. Diese Zustimmung setzt voraus, dass der Gewählte die für sein Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Eignungen erfüllt. Der Gemeinderat hatte damit keine Probleme und stimmte der Bestellung von Rüdiger Laser zum neuen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim einstimmig zu, zumal Herr Laser aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit und langjährigen Stellvertretererfahrung eine ausreichende Qualifikation unterstellt werden kann.

Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse an die konfessionellen Kindergärten


Die gemeindlichen Betriebskostenzuschüsse an konfessionelle Kindergärten betrugen seit 1994 80 % des örtlichen Defizits, was der üblichen Förderpraxis in Baden- Württemberg entsprach. Die Kommunalzuschüsse tendieren aber mittlerweile landesweit deutlich auf 85 bis 90%. Vor diesem Hintergrund waren in letzter Zeit von beiden Kirchengemeinden Finanzierungsprobleme geschildert und Erhöhungswünsche geäußert worden.
Gespräche der Gemeinde mit beiden Kirchengemeinden, Fach- bzw. Beratungsstellen der Kindergärten ergaben nun, dass der bisherige, den Kirchen verbleibende Defizitanteil von 20% von den Kirchengemeinden nicht mehr verkraftet werden kann und dringend eine spürbare Erhöhung erfolgen müsse. In den Gesprächen mit den Trägern und kirchlichen Fachstellen wurden auch die Kostenentwicklungen und allgemeine Fragen zur Kindergartensituation in Oftersheim erörtert. Der Gemeinde wurde bestätigt, dass die Oftersheimer Betriebsergebnisse durchaus im Rahmen des Üblichen liegen und auch die personelle Besetzung in den Kindergärten die rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen berücksichtigt. Bestätigt wurde der Gemeinde Oftersheim ein gutes und breitgefächertes Kindergartenangebot.
Nach kurzer Aussprache im Gemeinderat, in der man den Wünschen der Kirchengemeinden durchaus Verständnis entgegenbrachte, kam letztlich der einstimmige Beschluss zustande, rückwirkend ab 01.01.2001 die Betriebskostenzuschüsse an die konfessionellen Kindergärten von bisher 80 % auf 85 % anzuheben. Da eine Neuregelung der Landeszuschüsse ebenfalls ansteht und auch neue Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen aufgenommen werden, musste eine Befristung dieses Beschlusses vorläufig bis 2002 erfolgen. Über die Zuschussregelung ab 2003 kann erst nach Vorlage neuer Empfehlungen entschieden werden. Eine ergänzende Beschlussfassung betraf die Anerkennung von Rechnungsführungskosten der Kirchlichen Rechnungsämter, die bisher bis zu einer Obergrenze von 9.000 DM möglich war. Entsprechend der allgemeinen Entwicklung wird es künftig keine Obergrenze mehr geben, sodass eine umfassende Zuschussfähigkeit gegeben sein wird. Die Neuregelung wird den Informationen des Bürgermeisters zufolge unter Berücksichtigung der Abrechnungsergebnisse 2000 die politische Gemeinde insgesamt mit rund 45.000 DM zusätzlich belasten, sodass sich der Defizitanteil der Gemeinde an den Kindergartenkosten deutlich über 1,2 Mio DM entwickeln wird.

Neuregelung der Vereinsförderung und des Mietpreisverzeichnisses für Öffentliche Einrichtungen


Die bisherigen Förderrichtlinien und Mietpreisverzeichnisse stammen in wesentlichen Inhalten noch aus den 70er Jahren. Seitdem sind die Regelungen von Zeit zu Zeit der Entwicklung und den Bedürfnissen der jeweiligen Vereine gezielt oder problemorientiert angepasst worden. Nach so langer Zeit war es nun mehr erforderlich, die Regelungen von Grund auf zu überprüfen und zu aktualisieren. Dem seit mehreren Jahren bestehenden Wunsch des Gemeinderats entsprechend wurden in mehreren Sitzungen eines speziellen Arbeitskreises und des Kulturausschusses bis in Detailfragen reichende Neuregelungen erarbeitet und dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung empfohlen. Dass Oftersheim in Sachen Vereinsförderung bisher immer vorbildlich war und auch bleiben soll, wurde stets ausdrücklich betont. Als grundsätzliche Zielvorgaben einer neuen, zukunftsweisenden Vereinsförderung wurden definiert:

  • Zsammengefasste Pauschalierung möglichst vieler Fördertatbestände

  • Erhöhungen um ca. 40 %
  • Bedarfsgerechte Anpassung der seit 1992 weitgehend unveränderten Grundzuschüsse, wobei im Interesse möglichst einheitlicher Regelungen sowohl Erhöhungen, in wenigen Fällen auch geringe Kürzungen notwendig waren

Wesentliche Zielsetzungen der Neufassung des Mietpreisverzeichnisses waren neben der Vereinfachung der umfangreichen Regelungen in erster Linie einheitliche bzw. vergleichbare Übungsbetriebmieten in den Gemeindehallen und Einrichtungen, die Überprüfung/ Aktualisierung der Sonderregelungen, der Wegfall nicht mehr benötigter Mietregelungen und die völlige Neuregelungen bei Veranstaltungsmieten in der Kurpfalzhalle. Außerdem wird die aufwendige monatliche Anforderung der Hallenmieten ersetzt durch Pauschalierung in Halbjahres- bzw. Jahresbeträgen und Verrechnung mit Zuschüssen.
Neu und für die Vereine vorteilhaft geregelt werden insbesondere die Mieten für Veranstaltungen mit Eintritt, womit man auch Anreize schaffen will zur Beibehaltung, Belebung und Stärkung von örtlich wichtigen Veranstaltungen. Während die Veranstaltungsmieten in den meisten anderen öffentlichen Einrichtungen unverändert blieben, werden geringfügige Erhöhungen bei der Grillhütte vorgesehen.

Nach kurzer Aussprache, in der die Fraktionen bzw. die Parteienvertreter die Neuerungen ohne Ausnahme begrüßten und die intensiven Vorbereitungen lobten, wurden die neuen Richtlinien und das Mietpreisverzeichnis jeweils einstimmig beschlossen. Die neuen Bestimmungen werden demnächst im Mitteilungsblatt zur allgemeinen Information veröffentlicht; außerdem werden die Vereine und Organisationen in Kürze ein Info-Schreiben mit weiteren Hinweisen und Detailinformationen erhalten.

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
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