Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.11.2005
Die öffentliche Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag im evangelischen Gemeindesaal vor diesmal eher kleinem Zuhörerkreis präsentierte den Bürgervertretern gleich zu Beginn eine schwierige Kost mit der Beratung über die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule und damit zusammenhängend eventuellen Förderanträgen. Vorweg genommen kann berichtet werden, dass das von Schulleitung und Gemeindeverwaltung gemeinsam erarbeitete Konzept keinen kommunalpolitischen Zündstoff enthielt und die Aussprache verantwortungsbewusst und sachlich verlief.
Am Ende gab es nach weitgehend einvernehmlicher Diskussion bei Würdigung auch von Alternativüberlegungen inklusive diverser Finanzrisiken ein einstimmiges grundsätzliches Votum für die Umwandlung der Theodor-Heuss-Schule in eine Ganztagsschule sowie entsprechende Förder- bzw. Genehmigungsanträge bei Bund und Land.
Ebenfalls nicht leicht fiel dem Gemeinderat die Beschlussfassung über die Förderung des Freien Waldorfkindergartens Schwetzingen, weil er konfrontiert war mit einer über die bisherigen Zuschüsse hinausgehenden Empfehlung von diversen Verbänden und des zuständigen Ministeriums. Der Gemeinderat ließ sich dennoch nicht von seiner bisherigen Linie abbringen und bestätigt seinen letztjährigen Zuschussbeschluss. Es folgten danach Satzungsbeschlüsse über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nord-West und Auftragsvergaben für die Rathaussanierung. Die Beratungsergebnisse in der Zusammenfassung:
Einrichtung einer Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule; Grundsatzbeschluss und Förder- bzw. Genehmigungsanträge
Bereits anlässlich der Beratung einer Horteinrichtung für Oftersheim im Herbst 2004 war die Verwaltung vom Kulturausschuss beauftragt worden, die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Ganztagsschule für die Hauptschule zu prüfen. Auch ein SPD-Antrag führte schließlich im Januar dieses Jahres zu einer Erörterung im Gemeinderat mit dem Auftrag, trotz geringer Förderaussichten seitens Bund und Land auf der Grundlage einer umfassenden Schulkonzeption und Kostenermittlung die Voraussetzungen für Antragstellungen Jahr zu schaffen. Diese lagen dem GR nunmehr nach umfangreicher und schwieriger Arbeit in Form einer von Schulleitung und Verwaltung gemeinsam erarbeiteten Ganztagsschulkonzeption zur abschließenden Erörterung und endgültigen Beschlussfassung vor.
Mit ihrem Konzept beantragt die Theodor-Heuss-Schule bei der Gemeinde als Schulträger und beim Land als für die Lehrkräfte zuständige Institution die Einrichtung einer „gebundenen Ganztagsschule“ für die Klassen 5 – 9 (10 Klassen/Lerngruppen). Dem pädagogischen Konzept der Theodor-Heuss-Schule haben die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz und Elternbeirat) zugestimmt. Auch das Schulamt des Rhein-Neckar-Kreises hat Zustimmung bzw. Unterstützung signalisiert. Der laufende Betrieb dieser Ganztagsschule wäre zu gewährleisten durch zusätzliche Lehrerstunden am Nachmittag, ergänzt um kommunale Betreuungsstunden. Für das auf dem Schulkonzept aufbauenden kommunalen Betreuungsangebot errechnet die Verwaltung einen Finanzierungsbedarf der Gemeinde von 60.500 €/Jahr, inkl. der bisherigen Betreuungsangebote (Hausaufgabenbetreuung, pädagogische Förderstunden, Natur-AG etc.).
Die derzeitigen Raumverhältnisse lassen den Ganztagsschulbetrieb ohne Veränderungen nicht zu. Insofern war das Raumprogramm fachmännisch von der Kommunalentwicklung der Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg (KE) zu ermitteln als notwendige Grundlage für die Förder-/Genehmigungsanträge sowie für die Entscheidung im Gemeinderat.
Die KE geht von folgenden Investitionskosten aus:
Raumprogramm allgemein: 250.000 €
Raumprogramm Ganztagsbetrieb: 500.000 €
Raumprogramm Ergänzungsflächen Dachgeschoss: 650.000 €
Baukosten Aufzug: 85.000 €
Gesamtkosten: 1.485.000 €
In diese Raumbedarfsempfehlungen sind im Rahmen einer mittel- bis langfristigen Schulraumbedarfs- und Schulentwicklungsplanung auch die allgemeinen Schulraumbedürfnisse einer Gemeinde eingeflossen, die entgegen dem Landestrend als Wachstumsgemeinde auf Grund der Ortserweiterung Nord-West zu gelten hat. Die Bedarfseinschätzungen der KE gehen u. a. davon aus, dass beide Schulen sowohl im Grundschulbereich als auch bezüglich der Hauptschule den wachsenden Anforderungen im Großen und Ganzen gerecht werden könnten und insofern ohne Ganztagsschule ein zusätzlicher Raumbedarf nicht gegeben wäre. Die Realisierung der Ganztagsschule allerdings würde es in der Theodor-Heuss-Schule erforderlich machen, das Dachgeschoss zu erweitern, weil dafür in den unteren Stockwerken Räume, auch Klassenräume, umgenutzt werden müssten.
Fördersituation
Die Darstellung der derzeitigen Fördersituation durch den Bürgermeister konnte nur eine Momentaufnahme sein, zu groß ist derzeit die Ungewissheit.
Einer aktuellen Pressemitteilung zufolge haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auf ein „Investitionsprogramm zum bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen“ geeinigt und demnach sollen in den nächsten neun Jahren 1 Mrd. € für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt werden.
Der Bürgermeister bedauerte, dass der Löwenanteil kommunale Finanzmittel sind (300 Mio. € werdendem kommunalen FAG entzogen werden, 550 Mio. € von den Kommunen direkt finanziert werden, lediglich 150 Mio. sind direkte Landesmittel).
Wie diese Mittel verteilt werden, wie hoch der jeweilige Zuschuss ist und nach welchen Kriterien verteilt wird, ist bis heute unklar. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Status „Brennpunktschule“ weiterhin Gültigkeit hat und die Theodor-Heuss-Schule wie bisher keine Chance hat, auf diese Liste des Landes zu kommen. Bezüglich der Investitionen würde dies für die Gemeinde volle Kostentragung (1,5 Mio. €) bedeuten und im Falle einer Förderung dürfte der Zuschuss bei höchstens 50% liegen.
Zu prüfen wäre davon unabhängig, ob die baulichen Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Schulbauförderung berücksichtigt und gefördert werden könnten. Aktuelle Recherchen sowohl beim Fachbereich „Schule und Bildung“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe (ehemals Oberschulamt) als auch beim Kultusministerium ergaben allerdings, dass die Theodor-Heuss-Schule derzeit keine Chance hat, in das Förderprogramm Ganztagsschule aufgenommen zu werden. Trotz dieser aktuellen negativen Fördersituation sind nach Einschätzung der Verwaltung Antragstellungen sowohl beim Land als auch beim Bund notwendige Vorraussetzungen und somit unerlässlich für weitere Schritte und Entscheidungen.
Allerdings sollten diese Antragstellungen nur bedingt und dahingehend erfolgen, dass eine Anerkennung durch das Land erfolgt verbunden mit entsprechender Zuweisung von 5 Lehrerdeputatstunden pro Lerngruppe. Sollte der Antrag eine Ablehnung erfahren, darf die zugrunde liegende Konzeption nach Auffassung der Verwaltung zunächst keine Bewandtnis mehr haben, denn damit würde der jährliche kommunale Kostenbedarf bei Einrichtung des Ganztagsschulbetriebs auf ca. 166.000 € ansteigen, was im Hinblick auf die aktuelle und bevorstehende Finanzsituation schlichtweg nicht zu leisten wäre. Der Gemeinderat nahm von dieser umfassenden Ganztagsschulkonzeption und den damit aktuell verbundenen Einschätzungen und Beurteilungen Kenntnis.
Es ergaben sich aus der Sicht der Verwaltung 2 Beschlussmöglichkeiten:
1.
Entweder es erfolgt trotz aller Risiken und Wagnisse besonders in finanzieller Hinsicht grundsätzlich Zustimmung zur Ganztagsschule und entsprechender Antragstellung – (Bedingung, dass eine Landesanerkennung mit einer Zuweisung von 5 zusätzlichen Lehrerstunden erfolgt). Die Finanzierungsfrage lässt sich aktuell wohl nicht beantworten und ist zu gegebener Zeit noch nach definitiver Klärung der staatlichen Förderung zu entscheiden. Der Gemeinde stünden allerdings Optionen in allen Richtungen offen, so dass dieser Beschluss verantwortbar wäre und von der Verwaltung empfohlen werden konnte.
2.
Oder es erfolgt die generelle Ablehnung. Die grundsätzliche Ablehnung empfehle sich allerdings im Hinblick darauf nicht, dass der Weg zur Ganztagsschule deutlich erkennbar, politisch gewollt und notwendig ist - auch in Oftersheim - und die Gemeinde im Falle einer Verweigerung vielleicht günstige Gelegenheiten einer Förderung versäume.Diese Einschätzungen der Verwaltung fanden die uneingeschränkte Bestätigung des Gremiums, wie sich aus den jeweiligen Stellungnahmen der Fraktions-/Parteiensprecher eindeutig und mit Lob und Anerkennung für die umfangsreiche Arbeit und das Engagement von Schule und Verwaltung ergab. Der Gemeinderat gab den Initiativen nicht nur grünes Licht sondern mit einstimmigem Votum auch breite Unterstützung für die weiteren Schritte und Notwendigkeiten zur Erlangung von Staatlicher Förderung und Anerkennung. Der Gemeinderat beschloss demnach grundsätzlich die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule ab dem Schuljahr 2006/07 und entsprechende Förder-/Genehmigungsanträge auf der Grundlage der vorliegenden Konzepte und natürlich unter der Bedingung der Anerkennung durch das Land mit der Zuweisung zu stellen. Die Finanzierung ist zu gegebener Zeit nach Klärung der staatlichen Finanzierung/Anerkennung sicherzustellen.
Förderung des Freien Walldorfkindergartens Schwetzingen
Nach dem Kindergartengesetz von 2003 gilt der 2-gruppige Walldorfkindergarten Schwetzingen als eine Einrichtung mit gemeindeübergreifenden Einzugsgebiet, der kommunale Zuschüsse dann erhalten kann, wenn er der jeweiligen örtlichen Bedarfsplanung entspricht. Die Stadt Schwetzingen als Standortgemeinde wird eine Gruppe mit ausschließlich Schwetzinger Kindern in ihre Bedarfsplanung aufnehmen und den dafür vorgesehenen gesetzlichen Förderanspruch von 63 % der Betriebsausgaben zuerkennen. Für die 2. Gruppe mit Kindern aus den Nachbargemeinden wird von Schwetzingen lediglich ein Mindestförderanspruch (50 %) zuerkannt. Die umliegenden Gemeinden hatten bisher den Standpunkt vertreten, dass damit der gesetzlichen Mindestförderung entsprochen ist und insofern eine darüber hinaus gehende Bezuschussung als reine Freiwilligkeitsleistung betrachtet und eher geringe Zuschüsse gewährt. Der Walldorfkindergarten Schwetzingen beantragte nun unter Berufung auf gemeinsame Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, des Wohlfahrtsverbandes und des Sozialministeriums für 8 Kinder einen Zuschuss in Höhe von 70 € pro Kind und Monat und somit insgesamt 6.720 € für das Kindergartenjahr 2005/06. Im vergangenen Jahr hatte Oftersheim auf Grund Mehrheitsbeschluss eine Zuschussregelung von 200 € pro Kind und Jahr bei einer Mindestförderung von 1.000 € ohne Festlegung für die Zukunft bewilligt. Im vergangenen Kindergartenjahr betrug der Zuschuss somit bei 8 Kindern insgesamt 1.600 €.
Ohne größere Aussprache wurde dem Antrag des Freien Walldorfkindergartens Schwetzingen einstimmig und entgegen der Empfehlungen der Spitzenverbände wegen der schwierigen Finanzlage der Gemeinde nur im letztjährigen Umfang entsprochen. Damit erhält der Walldorfkindergarten auch im laufenden Kindergartenjahr einen Gemeindezuschuss von 200 € je Kind und Jahr bzw. insgesamt 1.600 €. Es ist damit zu rechnen, dass sich andere Gemeinden ähnlich entscheiden und insofern die Gefahr droht, dass das Land eingreift und gesetzliche Regelungen schafft, die dann deutlich teurer werden. Diesbezüglich schätzt man im Rat die Situation allerdings recht gelassen ein und wartet die weitere Entwicklung erst einmal ab.
Satzungsbeschlüsse für die 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet Nord-West inklusive örtlicher Bauvorschriften
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet Nord-West wurde im Gemeinderat im Januar beschlossen, deren wesentliche Änderungen folgendermaßen zusammengefasst werden können:
1. Zulassung einer 4-geschossigen Bebauung am Bahnhofsvorplatz in Teilbereichen,
2. Integration des separaten Bebauungsplans „Sondergebietsfläche Einzelhandel“ wurde in den Gesamtplan,
3. Umwandlung des bisherigen Geschossbaus südlich der Bahnhofsbebauung in Doppelhausbebauung,
4. Korrektur der Möglichkeit der Anordnung von Stellplätzen wurde in Teilbereichen,
5. weitere Möglichkeiten der Dachgestaltung entlang der Lessingstraße,
6. Anpassungspflicht für First- und Traufhöhen der Reihen- und Doppelhäuser weiter gefasst,
7. Änderung des Zuschnitts der überbaubaren Grundstücksflächen an verschiedenen Stellen,
8. Zulassung von Einzel- und Doppelhäusern westlich des Regenrückhaltebeckens statt der Mehrfamilienhausbebauung,
9. Vorschriften für die Regenwasserversickerung werden modifiziert,
10. Möglichkeit der Anlage einer Tiefgarage unter der zentralen Grünanlage,
11. Nochmalige Überarbeitung der Vorschriften für die Oberflächenwasserversickerung,
12. Angleichung der Werbeanlagen wurde an die Satzung im Ortszentrum angeglichen,
13. Aufnahme der Vorschrift, dass Kellergeschosse außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen werden, wenn sie näher als 2,50 m zu den öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet werden sollen; bauliche Eingriffe in die öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht zulässig.
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Sachstand und auch davon Kenntnis, dass wie in der Offenlegung keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind. Somit konnten die notwendigen Satzungen beschlossen werden.
Auftragsvergaben für die Rathaussanierung
Auf Grund der Submissionsergebnisse nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung wurde Aufträge an die jeweils günstigsten Bieter zum Brutto-Gesamtpreis wie folgt vergeben: Fassadenarbeiten 40.130,20 €, an die Firma Schnabel GmbH & Co., Mosbach, Estricharbeiten 7.845,66 €, an die Firma Gans, Oftersheim.