Wichtige Information zur Einführung der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten
Mit der Einführung der Gesichtsbiometrie am 01. November 2005 in den Deutschen Reisepässen, werden diese mit einem Chip versehen, in welchem das Gesichtsfeld gespeichert ist.Das bedeutet, wer ab dem 01. November 2005 bzw. aufgrund des Feiertags am 02. November 2005 einen neuen Reisepass beantragt, erhält diesen mit dem oben genannten Chip.
Der wesentliche Hintergrund für die Einführung dieses Passes, ist das sog. Visa-Waiver-Programm der Vereinigten Staaten von Amerika. Demzufolge ist eine visumfreie Einreise in die USA nur den Staatsbürgern der Länder gestattet, die an diesem Programm teilnehmen. Die vor dem 01. November 2005 ausgestellten Reisepässe ohne Chip behalten weiterhin ihre Gültigkeit und man kann diese wie bisher zu ihrem Ablaufdatum weiter verwenden.
Durch die Einführung der Gesichtsbiometrie in den Reisepässen werden insbesondere an das Passbild verschiedene Anforderungen gestellt. Damit ein Passbild biometrietauglich ist, muss dieses unter anderem folgende Merkmale aufweisen:
1. Bildgröße 35 x 45 mm2. Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz3. Kopfhaltung gerade4. Frontalansicht5. Gesichtsausdruck neutral6. Lippen geschlossen7. Augen offen u. deutlich sichtbar8. Foto muss kontrastreich sein 9. Die Ausleuchtung des Fotos muss gleichmäßig sein (keine Schatten) 10. einfarbiger Hintergrund11. Das Passbild darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen12. Bei Brillenträgern müssen die Augen erkennbar sein (Brille darf nicht spiegeln) Zusätzlich wäre noch anzumerken, dass es sich um ein aktuelles Passbild handeln sollte auf dem der Passinhaber zweifelsfrei wiederzuerkennen ist. Die genauen Bestimmungen über die Beschaffenheit des Passbildes sowie eine Fotomustertafel finden sie im Rathaus, Bürgerbüro, Eichendorffstraße 2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Passbilder, die diese Kriterien nicht erfüllen, nicht für die Erstellung eines Reisepasses ab dem 01. November 2005 geeignet sind, vom Passamt bzw. der Bundesdruckerei zurückgewiesen werden und Ihnen eventuell zusätzliche Kosten durch Neubeantragung und auch neue Passbilder entstehen können. Um unangenehme Überraschungen mit nicht biometrietauglichen Passbildern zu vermeiden, weisen Sie bitte Ihren Fotografen auf die o.g. Merkmale hin bzw. überprüfen Sie Ihre Passbilder soweit möglich selbst auf die Tauglichkeit. Die Bestimmungen für Personalausweise, vorläufige Ausweise und Pässe sowie Kinderreisepässe bleiben bestehen. Einzelheiten sowie gebühren können im Bürgerbüro und der Rufnummer 597-102 erfragt werden.