Wichtige Information zur Einführung der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten
Mit der Einführung der Gesichtsbiometrie am 01. November 2005 in den Deutschen Reisepässen werden diese mit einem Chip versehen, in welchem das Gesichtsfeld gespeichert ist.
Das bedeutet, wer ab dem 01. November 2005 bzw. aufgrund des Feiertags am 02. November 2005 einen neuen Reisepass beantragt, erhält diesen mit dem oben genannten Chip.
Der wesentliche Hintergrund für die Einführung dieses Passes, ist das sog. Visa-Waiver-Programm der Vereinigten Staaten von Amerika.
Demzufolge ist eine visumfreie Einreise in die USA nur den Staatsbürgern der Länder gestattet, die an diesem Programm teilnehmen.
Die vor dem 01. November 2005 ausgestellten Reisepässe ohne Chip behalten weiterhin ihre Gültigkeit und man kann diese wie bisher bis zu ihrem Ablaufdatum weiter verwenden.
Durch die Einführung der Gesichtsbiometrie in den Reisepässen werden insbesondere an das Passbild verschiedene Anforderungen gestellt. Damit ein Passbild biometrietauglich ist, muss dieses unter anderem
folgende Merkmale aufweisen:
1. Bildgröße 35 x 45 mm
2. Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
3. Kopfhaltung gerade
4. Frontalansicht
5. Gesichtsausdruck neutral
6. Lippen geschlossen
7. Augen offen u. deutlich sichtbar
8. Foto muss kontrastreich sein
9. Die Ausleuchtung des Fotos muss gleichmäßig sein (keine Schatten)
10. einfarbiger Hintergrund
11. Das Passbild darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen
12. Bei Brillenträgern müssen die Augen erkennbar sein (Brille darf nicht spiegeln)
Zusätzlich wäre noch anzumerken, dass es sich um ein aktuelles Passbild handeln sollte auf dem der Passinhaber zweifelsfrei wiederzuerkennen ist.
Die genauen Bestimmungen über die Beschaffenheit des Passbildes sowie eine Fotomustertafel finden Sie im Rathaus, Bürgerbüro, Eichendorffstraße 2.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Passbilder, die diese Kriterien nicht erfüllen, nicht für die Erstellung eines Reisepasses ab dem 01. November 2005 geeignet sind, vom Passamt bzw. der Bundesdruckerei zurückgewiesen werden und Ihnen eventuell zusätzliche Kosten durch Neubeantragung und auch neue Passbilder entstehen können.
Um unangenehme Überraschungen mit nicht biometrietauglichen Passbildern zu vermeiden, weisen Sie bitte Ihren Fotografen auf die o.g. Merkmale hin bzw. überprüfen Sie Ihre Passbilder soweit möglich selbst auf die Tauglichkeit.
Gebührenübersicht für Reisepässe ab 01. November 2005:
- Reisepass bis zum 25. Lebensjahr (32 Seiten, 5 Jahre gültig), 37,50 €
- Reisepass ab dem 26. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig), 59,00 €
- Reisepass bis zum 25. Lebensjahr (48 Seiten, 5 Jahre gültig), 59,50 €
- Reisepass ab dem 26. Lebensjahr (48 Seiten, 10 Jahre gültig), 81,00 €
- Expresspass bis zum 25. Lebensjahr (32 Seiten, 5 Jahre gültig), 69,50 €
- Expresspass ab dem 26. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig), 91,00 €
- Expresspass bis zum 25. Lebensjahr (48 Seiten, 5 Jahre gültig), 91,50 €
- Expresspass ab dem 26. Lebensjahr (48 Seiten, 10 Jahre gültig), 113,00 €
Reisepass (32 und 48 Seiten) / Expresspass gültig ab 01. November 2005
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild in Farbe (35 x 45 mm) sowie ein Lichtbildausweis zur Legimitation. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre ist die Zustimmung beider Elternteile bzw. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich. Die Kosten belaufen sich bei Personen ab dem 26. Lebensjahr auf 59,00 € (10jährige Gültigkeit), bei Personen unter dem 26. Lebensjahr auf 37,50 € (5jähriger Gültigkeit).
Eine Neuerung im Passamt ist der 48 Seiten Reisepass und der Expresspass.
Der 48 Seiten Reisepass ist vor allem für Vielreisende geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält. Die Gebühr für den 48 Seiten Pass beträgt 81,00 € (für Antragsteller unter 26 Jahren 59,50 €).
Für eilige Fälle hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht. Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der Bundesdruckerei innerhalb von 27 Stunden bzw. 3 Werktagen nach Bestelleingang erfolgen. Die Gebühr für den Expresspass beträgt 91,00 € (für Antragsteller unter 26 Jahren 69,50 €).
Selbstverständlich sind Expresspass und 48 Seiten Pass auch kombinierbar. Die Gebühr beträgt für einen 48 Seiten Expresspass 113,00 € (für Antragsteller unter 26 Jahren 91,50 €).
Verlust des Reisepasses
Wurde der Reisepass verloren, genügt eine Verlustanzeige bei der Gemeindeverwaltung Oftersheim. Wurde der Pass jedoch gestohlen, so ist dies bei der Polizei anzuzeigen. Eine Kopie der Anzeige ist bei der Neu-Beantragung eines neuen Ausweises vorzulegen. Zusätzlich wird bei Neubeantragung des Passes ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Geburtsurkunde) benötigt.
Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass (auch ein Personalausweis) nicht verlängert werden kann!
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihre jeweiligen Reisezieles erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Abholung von Pässen
Ihren ausgestellten Pass können sie im neuen Verwaltungsgebäude Eichendorffstraße 2 im Bürgerbüro abholen. Sie werden hierzu schriftlich benachrichtigt.
Bitte beachten Sie zusätzlich noch folgende Punkte:
1. Der bisherige Pass ist, sofern bei der Antragstellung noch nicht geschehen, abzugeben bzw. vorzulegen. Bei Verlust/Diebstahl ist eine Verlustanzeige notwendig.
2. Bei Abholung von Ausweisen, bei denen der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils vorzulegen.
3. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
4. Holt der Antragsteller seinen Personalausweis/Reisepass nicht selbst ab, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig, die vom Bevollmächtigten bei Abholung vorzulegen ist. Ohne ein solche kann keine Aushändigung erfolgen! Die Regelung gilt für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die Bestimmungen für Personalausweise, vorläufige Ausweise und Pässe sowie Kinderreisepässe bleiben bestehen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ausweise und Pässe auch persönlich gerne zur Verfügung.
Frau Gärtner, Tel.: 06202-597-103, Eichendorffstr. 2, Bürgerbüro, EG
Frau Kobbert, Tel.: 06202-597-102, Eichendorffstr. 2, Bürgerbüro, EG