Fichten und Tannen als Weihnachtsbäume
Bei der Gestaltung und Anlage eines Gartens werden häufig auch kleine Fichten und Tannen verwendet. Nach einigen Jahren haben sich die einst kleinen Pflanzen zu großen stattlichen Bäumen entwickelt und bereiten den Hauseigentümern räumliche Probleme. Nicht selten müssen sich die Gartenbesitzer mit dem Gedanken vertraut machen, dass die zu groß gewordenen Bäume gefällt werden müssen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf dies nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar erfolgen.
Von der Gemeinde werden jedes Jahr an markanten Stellen auf der Gemarkung Weihnachtsbäume aufgestellt. Diese Tannen und Fichten stammen häufig aus privaten Gärten und erfüllen somit noch einen letzten guten Dienst für die Allgemeinheit. Voraussetzung für eine Entfernung ist natürlich, dass sich die Bäume eignen und ohne größeren Aufwand vom Bauhof gefällt werden können.
Wer im Winterhalbjahr auf seinem Grundstück in Oftersheim einen solchen Baum entfernt haben möchte, sollte sich bis zum 02.11.2005 im Umwelt- und Grünflächenamt (Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 2, Tel. 597-202) bei Frau Wenner melden.