Der Bebauungsplanentwurf, die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 26.09 – 28.10.05 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Bauamt, zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Offenlagefrist können Anregungen im Bauamt, Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die betroffenen Behörden deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein können, werden von der Offenlage benachrichtigt. Die Abbildung zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans.