Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.04.2005 beschlossen einen Entwurf zur Regelung der Anforderungen an Werbeanlagen für die wichtigsten Einkaufsstraßen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.04.04 gefasst). Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke und Grundstücksteile entlang folgender Straßen: Heidelberger Straße (L544), von der Einmündung Scheffelstraße bis zum Ortseingang Süd Höhe Albert-Schweitzer-Straße, der Mannheimer Straße in ihrem gesamten Verlauf von der L544 bis zur Gemarkungsgrenze Schwetzingen, der Friedrichstraße, der Mozartstraße von der Mannheimer Straße bis zur Kreuzung Sofienstraße/ Franz-Schubert-Straße, der Eichendorffstraße im Abschnitt Mannheimer Straße/ Freiherr-vom-Stein-Straße sowie der Karlstraße soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum her einsehbar sind (vergl. Planübersicht).
Die Vorschriften mit Begründung liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23.05.05 bis 23.06.2005 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Bauamt in den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Offenlegungsfrist können Anregungen im Verwaltungsgebäude Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die am Verfahren beteiligten Behörden werden von der Auslegung benachrichtigt.