Der Gemeinderat kam am Dienstag dieser Woche zu einer kleinen öffentlichen und einer größeren nichtöffentlichen Sitzung zusammen.
Im öffentlichen Teil galt es einen Straßennamen für die Erschließungsstraße
im Gewerbepark Hardtwald festzulegen, vom Bericht der Gemeindeprüfungs-
anstalt über die örtliche Prüfung der Bauausgaben Kenntnis zu nehmen und für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Mehl einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.
Die Beratungsergebnisse im einzelnen:

Straßennamen der Erschließungsstraße im Gewerbepark Hardtwald

Nachdem zur Zeit im Gewerbepark Hardtwald die Erschließungsmaßnahmen laufen
und bereits mit dem Aushub für das erste Gebäude begonnen worden war, sollte nun der Name der Erschließungsstraße endgültig festgelegt werden. Die Verwaltung schlug die Bezeichnung „Gewerbepark Hardtwald“ vor. Wenn sich auch das Ratsgremium den Vorschlag der Verwaltung nicht generell verschließen wollte, wurden dennoch Alternativen wie „Waldstraße“ oder ,in Anlehnung an die Straßennamen in der Hardtwaldsiedlung, „Danzigerstraße“ bzw. stattdessen „Am Gewerbepark Hardtwald“ diskutiert. Abschließend stimmte man aber dennoch zu, die neue Gemeindestraße im Bebauungsplangebiet des ehemaligen MOB- Stützpunktes „Gewerbepark Hardtwald“ zu nennen.

Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben 1996 bis 1999

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg hat die Aufgabe, die Arbeit der Verwaltung, insbesondere die Ausgaben zu prüfen. So fand in der Zeit vom 30.10 – 17.11 2000 die überörtliche Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 1996 bis 1999
statt. In den genannten Jahren wurden im wesentlichen 3 größere Baumaßnahmen durchgeführt bzw. abgerechnet. Es handelt sich dabei um den zweiten Bauabschnitt
der Altengerechten Wohnanlage, dem Um- und Erweiterungsbau der Friedrich-Ebert-Schule sowie den Neubau des Verwaltungsgebäudes Eichendorffstraße 2.
Insgesamt fiel der Prüfungsbericht zufriedenstellend aus. Bei einem Gesamtausgabenvolumen von rund 11,3 Millionen DM waren insgesamt einige Korrekturen in Höhe von 68.000 DM notwendig, wobei es sich um Überzahlungen bei Bau- und Ingenieurleistungen handelt.
Jeder Fraktion lag ein Prüfungsbericht auszugsweise vor, sodass in der Sitzung eine
Diskussion entbehrlich war. Der Gemeinderat nahm einstimmig vom Ergebnis Kenntnis.

Bebauungsplan „Am Biegen“ : Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Der vorgesehene Bebauungsplan „Am Biegen“ betrifft im wesentlichen das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Mehl, deren Betrieb vor neun Jahren aufgegeben worden war. Die überwiegend noch unbebaute Fläche des ehemaligen Gärtnereigeländes sowie weitere Grundstücke mit erheblichen Freiflächenreserven sollen im Rahmen eines Bebauungsplanes städtebaulich für eine zukünftige bauliche Nutzung geordnet werden, d.h. der Bebauungsplan dient dazu, eine künftige Bebauung ordnungsgemäß durchzuführen. Das Gebiet, das baulich neu geordnet werden soll, wird abgegrenzt durch die Straße Am Biegen im Westen und Norden, die Bachstraße im Osten und nach Süden durch bebaute private Grundstücke entlang der Hebelstraße.
Im Rahmen dieser Sitzung ging es nun darum den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die räumliche Abgrenzung festzulegen. Eine genauere Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird im Anschluss daran erfolgen.
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird gleichzeitig auch das Beteiligungsverfahren eingeleitet, indem sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Bürger gehört werden. Ein Übersichtsplan wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht mit dem Hinweis darauf, dass dann innerhalb von 4 Wochen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung beim Bürgermeisteramt besteht.
Auch diesem Aufstellungsbeschluss stimmten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte einstimmig zu.

Bebauungsplan „Am Biegen “- Veränderungssperre

Nachdem sich der Gemeinderat nun für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Biegen“ ausgesprochen hatte, um insbesondere eine geordnete Bebauung der großen unbebauten Teile in diesem Gebiet zu ermöglichen, galt es nun sicher zu stellen, dass sich eine bauliche Nutzung an den Zielen des zukünftigen Bebauungsplans orientiert. Aus diesem Grund und weil ein Bebauungsplanverfahren bis zu seinem Abschluss eine längere Zeit in Anspruch nimmt, beschloss der Gemeinderat eine Veränderungssperre für dieses Bebauungsplangebiet. Somit dürfen bestimmte Bauvorhaben sowie bestimmte erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden.
Ausnahmen sind mit Zustimmung des Gemeinderates jedoch jederzeit möglich.
Auch diese Veränderungssperre beschloss der Gemeinderat einstimmig.



Nach Abschluss der Beratung und Beschlussfassung dieser drei Tagesordnungspunkte nahm der Gemeinderat noch davon Kenntnis, dass in der letzten Sitzung verschiedene Personalangelegenheiten sowie Grundstücksvergaben und ein Grundstückserwerb beraten und beschlossen worden waren. Darüber hinaus informierte der Bürgermeister noch über verschiedene Punkte. So erfolgen Instandsetzungsarbeiten an Feldwegen nicht nur von Seiten der Gemeinde, sondern überwiegend handelt es sich um Restarbeiten aus dem Flurbereinigungsverfahren.
Erfreut nahmen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zum Schluss der öffentlichen Sitzung auch die Mitteilung des Bürgermeisters auf, dass die Gemeinde Oftersheim nun in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen ist. Somit können Maßnahmen zur Neugestaltung der Ortsmitte und zur Verlagerung von Betrieben in Angriff genommen werden.



 


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf