Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.05.2005
Erstmals tagte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag im Rahmen einer planmäßigen öffentlichen Gemeinderatssitzung im evangelischen Gemeindesaal, nachdem das Rathaus wegen der bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen Tage zuvor geräumt werden musste. Bürgermeister Baust dankte in seinen Begrüßungsworten der evangelischen Kirchengemeinde für die entgegenkommende Bereitstellung des Gemeindesaales. Mit der Ehrung von zwei Gemeinderäten gestaltete sich der Sitzungsauftakt sehr erfreulich mit Glückwünschen und nach Würdigung des herausragenden, bürgerschaftlichen Engagements durch den Bürgermeister. Danach folgten Auftragsvergaben für die Rathaussanierung, Beschlüsse für die Einrichtung eines Hortangebots an der Friedrich-Ebert-Schule mit den notwendigen Satzungen über die Gebührenregelungen beim Hort und in der Kernzeitbetreuung sowie über die Benutzung der außerschulischen Betreuungsangebote der Gemeinde. Schließlich wurde ein mehrheitlicher Beschluss über den Verkauf eines Teils der Gemeindegrundstücke in Nord-West bei Anwendung der Ausnahmetatbestände in den Vergaberichtlinien gefasst. Die Beratungs- und Beschlussergebnisse in der Zusammenfassung:
Außerschulische Betreuungsangebote der Gemeinde: Einrichtung einer Hortgruppe und Erlass von Satzungen
Die derzeitigen außerschulischen Betreuungsangebote der Gemeinde (Verlässliche Grundschule am Vormittag und die Hausaufgabenbetreuung im JUZ und in der Theodor-Heuss-Schule sowie die Ferienbetreuung) müssen dem aktuellen Bedarf entsprechend erweitert werden, wobei frühere Absichten nach Umfragen am zu geringen Bedarf scheiterten. Im Rathaus wurden auf Grund allgemeiner Entwicklungen, auch politischer Zielsetzungen und verstärkter Nachfragen erneut Überlegungen über Erweiterungen des Betreuungsspektrums für Schüler als Beitrag zur kommunalen Familienpolitik angestellt. Vor endgültigen Festlegungen war allerdings wieder eine Bedarfsumfrage durchzuführen, deren Ergebnisse jetzt einen deutlichen und Bedarf einer Hortgruppe mit etwa 25 benötigten Plätzen ergaben. Im Einvernehmen mit den Rektoren der beiden örtlichen Schulen wurde dem Gemeinderat nunmehr die Einrichtung einer Hortgruppe für die Nachmittagsbetreuung von 12.00 – 17.00 Uhr an der Friedrich-Ebert-Schule vorgeschlagen, weil dort sich der Hauptbedarf ergibt und auch die räumlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Dem deutlich geringeren Hortbedarf an der Theodor-Heuss-Schule kann vorerst nur durch einen Fahrdienst zur Friedrich-Ebert-Schule entsprochen werden, wobei die weitere Entwicklung dort im Zusammenhang mit den Überlegungen für eine Ganztagsschule zu beurteilen sind. Aus dem im Verwaltungsausschuss bereits grundsätzlich gebilligten Betreuungskonzept ergibt sich eine Defiziterwartung für alle derzeitigen und künftigen Betreuungsangebote in Höhe von 117.979 € (+ 41.930 €). Alternativ geprüft wurde auch ein Betreuungsangebot eines privaten Trägers bzw. Dienstleisters, aus dem sich kein Handlungsbedarf in Richtung Privatisierung ableiten ließ. Der Gemeinderat stimmte der empfohlenen Konzeption einstimmig nach kurzer weiterer Erörterung mit ausdrücklicher Zustimmung von allen Seiten zu. Danach waren in diesem Zusammenhang noch Beschlüsse zu fassen über die Festsetzung von Elternbeiträgen und notwendigen Regularien über den Betriebsablauf.
Der Bedarfsumfrage in den Wintermonaten lagen nach einer groben Gebührenkalkulation vorläufige ausdrücklich unverbindliche Orientierungswerte bei Einkommensgestaffelter Regelung zwischen 15 € und 110 €/Monat zu Grunde, die eine Kostendeckung von ca. 40 % ergeben hätten. In der Verwaltungsausschusssitzung ergaben sich nun Fragen dahin, ob die Gemeinde sich im Hinblick auf zum Teil deutlich höhere Gebühren in den Nachbargemeinden vergleichsweise niedrigere Hortgebühren leisten könne bei dann schon bald gegebenem Zwang, gravierende Erhöhungen vornehmen zu müssen zur Aufbesserung des Kostendeckungsgrades. Im Verwaltungsausschuss wurde weitgehend Einvernehmen darüber erzielt, die Hortgebühren etwas anzuheben auf nunmehr 20 € Mindestbeitrag und 130 € Höchstbeitrag bei einem Erhebungsmodus von 11 Monaten. Die Kernzeitgebühren sollten ebenfalls maßvoll erhöht werden wegen der Kostenentwicklung und ungünstiger Kostendeckungsverhältnisse und zwar auf 6 € (Mindestsatz) und 50 € (Höchstsatz). In den betreuten Ferienwochen (7 Wochen) ist es erforderlich, dem gegebenen zusätzlichen Kostenaufwand durch eine Feriengebühr zwischen 3 € und 30 €/Woche gerecht zu werden. Das Betreuungsangebot der Gemeinde beinhaltet nunmehr auch eine Verknüpfung der Vor- und Nachmittagsbetreuung als so genannte Verbundbetreuung inklusive Mittagstisch. Die Verbundbetreuung (Hort- und Kernzeitbetreuung) wird um 20 € ermäßigt angeboten, weil in der Mittagszeit eine gebührenrelevante Überschneidung der Angebote gegeben ist, so dass die Gemeinde je nach Einkommen für die Ganztagsbetreuung (ohne Mittagstisch) Gebühren zwischen 25 € und 160 € erheben wird. Für den Mittagstisch waren kostendeckende Gebühren (ohne Personalkosten) von 60 € je Monat empfohlen. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache den ausführlichen Vorlagen sowohl grundsätzlich wie auch im Einzelnen bezüglich der Gebührensatzung und der Benutzungsrichtlinien einstimmig zu. Die Satzungen werden in der nächsten Woche im Wortlaut im Mitteilungsblatt veröffentlicht und die Eltern werden demnächst in einem Elterninfoabend mit den notwendigen Einzelheiten vertraut gemacht, damit der endgültige Bedarf konkret abgefragt werden kann und die notwendigen organisatorischen bzw. Personalentscheidungen alsbald getroffen werden können. Der Einrichtung des Hortangebots an der Friedrich-Ebert-Schule zum neuen Schuljahr dürfte nunmehr grundsätzlich nichts mehr im Wege stehen.
Auftragsvergaben für die Rathaussanierung
Nach erster Auftragsvergabe in der Märzsitzung (Elektroarbeiten) waren nun weitere 7 Gewerke für die Rathaussanierung ausgeschrieben worden. Nach Prüfung der Submissionsergebnisse konnten die ausführenden Architekten jeweils den günstigsten Bieter zur Vergabe vorschlagen, wobei es dem Gemeinderat in der Aussprache bei der einen oder anderen Maßnahme schwer fiel, die extremen Preisunterschiede nachzuvollziehen und Vertrauen zu investieren. Dem Gemeinderat wurde auf mehrfache Nachfrage vom ausführenden Architekten des Büro Lorentz/Roth versichert, dass Prüfungen erfolgt und Vorkehrungen getroffen seien mit dem Ergebnis, dass nach Vergaberecht kein Ausschlussgrund gerechtfertigt werden kann und an den jeweils günstigsten Bieter zum Teil mit konkreten Vorgaben und Absicherungen wie folgt zu vergeben ist: Abbrucharbeiten 39.874,78 EUR an die Firma Schmidt, Quedlinburg, Rohbauarbeiten 93.026,56 EUR an die Firma Rudolph GmbH, Mannheim, Fensterbauarbeiten 92.113,28 EUR an die Firma Fenestra GmbH, Waldbrunn-Schollbrunn, Aufzuganlagen 46.019,52 EUR an die Firma Stricker GmbH, Backnang, Heizungsarbeiten 57.051,86 EUR an die Firma Essenpreis GmbH, Östringen, Sanitärarbeiten 38.985,31 EUR an die Firma Morsch GmbH & Co. KG, Eppelheim, Lüftungsarbeiten 23.383,28 EUR an die Firma Maier GmbH, Hockenheim.
Für den Gemeinderat war natürlich dann noch von Belang, wie die Kostenentwicklung im Vergleich zur Kostenschätzung bzw. -ermittlung aktuell zu bewerten ist. Trotz der zufrieden stellenden Teilbilanz nach 8 Auftragsvergaben (ca. 54.000 €) weniger als ursprünglich geschätzt) blieben Restzweifel und die Aufforderung an das Planungsbüro wurde ausdrücklich erneuert, Mehrkostenentwicklungen wirksam zu begegnen bzw. die beabsichtigte Kostenbegrenzung nicht aus den Augen zu verlieren. Die Auftragsvergaben erfolgten einstimmig.
Verkauf von Baugrundstücken der Gemeinde bei Anwendung von Ausnahmeregelungen der Vergaberichtlinien
Der Gemeinde wurden im Neubaugebiet Nord-West 84 Grundstücke zugeteilt von denen bisher 20 verkauft sind, sodass insgesamt noch 64 Plätze zum Verkauf zur Verfügung stehen. Trotz vieler Nachfragen wurden in den zurückliegenden Monaten nur 4 Grundstücke verkauft und oft scheiterten Vergaben an junge Ehepaare daran, dass (noch) keine Kinder vorhanden sind. Nachteilig war auch, dass 25 Grundstücke größer als 300 qm sind mit der Folge, dass ein Grunderwerb für die meisten der von der Gemeinde bevorzugten Familien aus finanziellen Gründen schwierig sein dürfte.
In der vorangegangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung war deshalb die Grundstücksverkaufspolitik der Gemeinde ein spezielles Thema auch dahingehend, dass unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen nicht mehr umfassend konsequent an den Vergaberichtlinien mit ihren speziellen Ausrichtungen (Familien mit Kindern) festgehalten werden sollte. Ein weiterer nicht unbeachtlicher Gesichtspunkt in der Aussprache war auch, dass die Gemeinde erhebliche Vorfinanzierungslasten für den Erschließungsbeitrag aller nicht verkaufter Grundstücke (ca.3 Mio. €) zu tragen hat. Auch veränderte Lebensplanungen junger Menschen, die erst eine berufliche Existenz aufbauen und dann den Kinderwunsch realisieren, müssten zu einer etwas veränderten auch finanziell verantwortbaren Vergabepraxis führen . Insofern war grundsätzlich und auf Wunsch der Verwaltung die Frage zu erörtern, ob ca. 15 Baugrundstücke von insgesamt 64 vorhandenen Plätzen abweichend von den vorrangigen Zielsetzungen der Vergaberichtlinien auch an Interessenten bzw. junge Familien verkauft werden, die noch keine Kinder haben. Damit würde der Vorrat an Gemeindegrundstücken nicht erheblich reduziert, sondern auch mittel und langfristig noch ausreichend Reserven lassen.
In der Sitzung bildete sich, wie zuvor bei der Vorberatung, eine breite Mehrheit für eine Teilfreigabe in diesem Sinne. Lediglich die SPD-Fraktion konnte kein zustimmendes Votum abgeben, hauptsächlich mit der Begründung, dass derzeit wegen noch nicht begonnen Bautätigkeiten kein Grund für eine Freigabe erkennbar sei. Die SPD-Fraktion plädierte vehement für eine verlässliche, nachhaltige Verkaufspolitik mit familienpolitischer Zeichensetzung und unverändertem Vorrang für Familien mit Kindern im Sinne einer Bevorratung des Gemeindebesitzes mit Geduld aus gutem Grund. Eine finanzielle Not sei derzeit nicht zu erkennen, die zum Handeln zwinge. Die anderen Fraktionen unterstützten im Rahmen einer teilweise kontrovers geführten Debatte die Absichten der Verwaltung, die aus vielerlei Gründen und auch insofern gerechtfertigt werden können, dass die Größenordnung von verbleibenden Grundstücken sehr beachtlich sei für die Verkaufspolitik im ursprünglichen Sinne und andererseits im negativen Sinne deutlich veränderte Rahmenbedingungen auch im Gemeindehaushalt dazu zwingen müssen.