Gerade Besucher des Trimm-Dich-Pfades und Waldbesucher des angrenzenden Dünenlehrpfades beklagen sich über die freilaufenden Hunde und sind dadurch zum Teil stark beeinträchtigt. Viele Jogger bzw. Waldbesucher haben Angst vor Hunden und wissen nicht wie sie sich gegenüber den Tieren verhalten sollen.
Nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg besteht im Wald generell keine Anleinpflicht, doch wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, richtet damit oftmals großen Schaden an. Grundsätzlich haben die Jagdpächter sogar das Recht wildernde Hunde zu schießen, die nicht selten für den Tod von Wildtieren verantwortlich sind.
Da der Trimm-Dich- und Dünenlehrpfad im Natur- und Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Rechtslage hier eine andere. Das unangeleinte Ausführen von Hunden ist ausdrücklich verboten. Da der Oftersheimer Wald zum größten Teil im Natur- und Landschaftsschutzgebiet liegt, kann bei nicht Beachten dieses Verbotes ein nicht unerhebliches Bußgeld die Folge sein.
Um die Hundehalter gezielt darauf aufmerksam zu machen, werden in den nächsten Wochen Kontrollen durch den Naturschutzwart und den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt. Bei einem Verstoß werden die Personalien der Personen festgestellt und das Vergehen geahndet.
Bei den vielfältigen Erholungsmöglichkeiten im Wald sollten sich die einzelnen Gruppen wie Hundebesitzer, Spaziergänger, Jogger oder Reiter gegenseitig respektieren und rücksichtsvolles Verhalten selbstverständlich sein.