Das Ordnungsamt informiert
Radfahren auf Gehwegen
Von Anwohnern der Mannheimer - u. Heidelberger Straße wurde beklagt, dass der Radverkehr auf dem Gehweg vor ihrem Haus immer stärker werden würde. In der jüngeren Vergangenheit soll es deshalb sogar zu einem Schaden an einem Fahrzeug gekommen sein, als dieses beim Verlassen des Grundstücks von einem Radfahrer gerammt wurde.
Hier ein paar Regeln zum Fahren auf dem Gehweg:
Auf dem Gehweg fahren müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr;
auf dem Gehweg fahren dürfen Kinder bis zum 10. Lebensjahr.
Erwachsene dürfen nur auf dem Gehweg fahren, sofern dieser als Radweg (meist kombinierter Geh- und Radweg) ausgewiesen ist.
Der aus einem Grundstück ausfahrende oder in das Grundstück einfahrende Kraftfahrer ist jedoch ebenso gehalten, auf mögliche Radfahrer zu achten, unabhängig davon, ob diese auf dem Gehweg fahren dürfen oder nicht. Gleiches gilt natürlich auch für Radfahrer und Fußgänger. Bei einem Unfall werden meist beide Verkehrsteilnehmer verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Ordnungsamt