HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE OFTERSHEIM
für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 22. Februar 2005 folgende
H A U S H A L T S S A T Z U N G
für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 26.388.000 €
davon im Verwaltungshaushalt 16.560.700 €
im Vermögenshaushalt 9.827.300 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v.H. der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 320 v.H. der Steuermessbeträge.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 4 GemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 in der Zeit von Dienstag, 29.03.2005 bis Mittwoch, 06.04.2005, im Rathaus, Zimmer 40/37, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 16.03.2005 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt.
Oftersheim, den 24.03.2005
B a u s t
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.