Gerade nach Regenfällen entwickeln sich Hecken und Sträucher besonders stark. Dadurch wachsen teilweise auch Gehwege und Straßen zu, so dass diese oft nur mit Einschränkungen benutzt werden können. Ein maßvolles Zurückschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen kann somit im Einzelfall notwendig werden und steht auch nicht im direkten Konflikt mit dem Naturschutzgesetz. Wichtig ist bei diesen Arbeiten, dass auf freilebende Arten, insbesondere brütende Vögel geachtet wird.
Grundsätzlich sind solche Arbeiten an lebenden Zäunen, Sträuchern oder auch Bäumen nach Möglichkeit außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen. Nur so kann man sicher sein, dass der geringst mögliche Eingriff in die Natur vorgenommen wird.