Landesfamilienpass 2005
Die Gutscheine 2005 für den Landesfamilienpass können ab 31.01.2005 im Rathaus Oftersheim, Zimmer 5, abgeholt werden. Hierzu ist die Vorlage des Landesfamilienpasses erforderlich, der dort ggf. auch beantragt werden kann.
Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass bzw. den Gutscheinen 2005 Staatliche Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg unentgeltlich besuchen.
Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Mit den Gutscheinen für das Jahr 2005 wird gleichzeitig eine Informationsbroschüre ausgegeben, aus der nähere Angaben über die staatlichen Einrichtungen ersichtlich sind.