Rattenbekämpfung im Jahr 2005
Die Firma Holler GmbH, Saarbrücken, wird im Auftrag der Gemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchführen. Dabei wird an den Uferböschungen sowie in der gesamten Kanalisation im Innerortsbereich umweltverträgliches Ködermaterial ausgelegt.
Auch Eigentümern bzw. Mietern von Wohn- und Gewerbeobjekten wird bei Feststellung von Rattenbefall empfohlen, eine Auslegung durch die Spezialfirma gegen ein Entgelt in Höhe von 6,- € pro Block bzw. Beutel Ködermaterial vornehmen zu lassen.
Vormerkungen werden im Ordnungsamt, Zimmer 6, Tel. 597-106, entgegengenommen.
Besonders im Bereich des Leimbachufers droht eine Zunahme des Rattenbefalls, da trotz Verbots in der pol. Umweltschutzverordnung immer wieder Lebensmittelreste an Enten verfüttert werden. Diese organischen Stoffe stellen eine optimale Nahrungsquelle für Ratten dar und haben negative Auswirkungen auf das ökologische Gleich-gewicht des Gewässers. Eine weitere Ursache für die Verbreitung der Nagetiere ist die Beseitigung von Essensresten über Toiletten. Diese Entsorgung von Lebensmittelresten über die Kanalisation ist nach der Abwassersatzung nicht zulässig. Sofern Komposter eingesetzt werden, sollten diese geschlossen bzw. im Bodenbereich mit engmaschigem Gitter versehen werden. Die Oftersheimer Haushalte werden gebeten, die gemeindliche Bekämpfungsmaßnahmen zu unterstützen und alles zu unterlassen, was eine Rattenvermehrung bewirken könnte.