Am vergangenen Dienstag startete der Gemeinderat ins neue Sitzungsjahr mit einer relativ problemfrei, ruhig und sachlich verlaufenen öffentlichen Sitzung, trotz eines kleinen Ausflugs in die große Politik beim Thema „Schulische Betreuungsangebote“. Förmlich ging es beim ersten Tagesordnungspunkt zu; gleich 3 Beschlüsse waren notwendig um Frau Charlotte Hartmann als Nachfolgerin des aus persönlichen/beruflichen Gründen ausgeschiedenen Gemeinderats Rolf Siegel („Bündnis 90/Die Grünen“) in den Gemeinderat aufzunehmen.
Die nachfolgenden Beschlüsse betrafen ein Fernwirksystem für Regenwasserbehandlungsanlagen bzw. Hebewerke, den Betriebsplan 2001 für den Gemeindewald, die Benutzungsgebühren für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ und schließlich einen Dienstleistungsvertrag der Gemeinde mit den Stadtwerken Schwetzingen.
Die wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen.
Nachrücken einer Gemeinderätin; Verpflichtung und Ausschuss-Nachwahl
Im Dezember war GR Rolf Siegel („Bündnis 90/Die Grünen“) wegen persönlicher/ beruflicher Gründe wunschgemäß aus der Gemeinderat verabschiedet worden. Nun war mit förmlichen Beschlüssen seine Nachfolge zu regeln.
Der Gemeinderat stellte fest, dass für Gemeinderat Rolf Siegel nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 24.10.1999 als nächste Ersatzgemeinderätin auf der Liste „Bündnis 90/Die Grünen“ Frau Charlotte Hartmann in den Gemeinderat nachrückt. Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, die dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen, lagen nicht vor.
Frau Charlotte Hartmann ist kein Neuling auf dem kommunalpolitischen Parkett; immerhin war sie in der vorangegangenen Legislaturperiode im Gemeinderat bereits vertreten und hat bei der Kommunalwahl 1999 nur knapp ein erneutes Direktmandat verfehlt.
Bürgermeister Baust verpflichtete Gemeinderätin Charlotte Hartmann per Handschlag und wies sie auf die Rechte und Pflichten eines Gemeinderats hin.
Frau GR Charlotte Hartmann wurde anschließend aus der Mitte des Gemeinderats durch offene Wahl einstimmig als Stellvertreterin in den Gemeinsamen Schwimmbadausschuss auch hier als Nachfolgerin von GR Rolf Siegel gewählt.
Fernwirksystem der Regenwasserbehandlungsanlagen
- Ausrüstung der elektrischen Schaltanlagen in den Hebewerken-
Die Hebewerke, Regenrück– und Regenüberlaufbecken (Hebewerke) im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Bezirk Schwetzingen werden von fünf Verbandsgemeinden Brühl, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen eigenverantwortlich gewartet und kontrolliert. Bisher wurden sie durch Mitarbeiter des Bauhofs sehr zeitintensiv, teilweise in den Nachtstunden, an Feiertagen und an Wochenenden überwacht und gewartet.
Der Zweckverband beabsichtigt nun, die Überwachung der einzelnen Stationen zentral vom Verbandsklärwerk, Gemarkung Ketsch, durchführen zu lassen. Diese Maßnahme resultiert aus der Tatsache, dass auf dem Verbandsklärwerk für alle Fachbereiche geschultes Personal im Schichtbetrieb zur Verfügung steht. Die einzelnen Stationen sollen mittels Fernwirktechnik überwacht und ggf. gesteuert werden. Der Gemeinderat nahm nun zustimmend Kenntnis vom Vorlagebericht der GKW – Ingenieure über das Fernwirksystem der Regenwasserbehandlungsanlagen und der damit verbundenen Ausrüstung der elektrischen Schaltanlagen in den 3 Hebewerken.
Die Kosten belaufen sich nach Schätzung der GKW auf ca. 280.000,00 DM. Hinzu kommen noch etwa 70.000,00 DM Honorarkosten.
Mit der Planung und Bauleitung wird das Ing. – Büro GKW – Ingenieure, Mannheim, beauftragt. Die Mittel sind im Haushalt 2001 eingestellt.
Genehmigung des Betriebsplanes 2001 für den Gemeindewald
Nach dem bereits im letzten Jahr aufgrund der Folgen des Orkans „Lothar“ auf den planmäßigen Holzeinschlag verzichtet worden war, sieht auch der Betriesplan 2001 mit Ausnahme von Dürrholzeinschlag keinen Holzeinschlag vor.
Im Gemeindewald werden lediglich die erforderlichen Kultur- und Jungbestandspflegearbeiten sowie Unterhaltungsarbeiten an Waldwegen durchgeführt.
Der Gemeinderat genehmigte den vom Staatl. Forstamt vorgeschlagenen Betriebsplan 2001 für den Gemeindewald. Der voraussichtliche Kostenaufwand beläuft sich auf 23.000 DM. Die voraussichtlichen Einnahmen betragen 1.500 DM.
Benutzungsgebühren für das Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“
Vor 10 Jahren wurde die Kernzeitbetreuung mit damals einer Gruppe eingeführt. Die monatlichen Gebühren betrugen 100,-- DM und wurden 1996 auf 120,-- DM erhöht. Im Laufe der Zeit wurde das Angebot erheblich ausgeweitet und entwickelte sich auch im Rahmen der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ wesentlich komplexer als zu Beginn. Viele Eltern benötigen auf Grund des Stundenplanes keine tägliche Betreuung mehr, sondern nur noch an einzelnen Tagen in der Woche.
Mit dem zur Beschlussfassung sollten zum einen die Gebühren aktualisiert und zum anderen den Veränderungen der letzten Zeit Rechnung getragen werden. Auf Grund der Zuschusserhöhung des Landes können die Gebühren von bislang 120,-- DM im Monat auf nunmehr 80,-- DM im Monat (oberster Betrag im Rahmen der unverändert einkommensbezogenen Beitragsregelung) reduziert werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Auslastung der Kernzeitgruppen (insgesamt 67 Kinder) und der Inanspruchnahme von Ermäßigungen wird ein Kostendeckungsgrad von 65,6 % erzielt. Bei der Ferienbetreuung ist eine angemessene Kostendeckung kaum zu erzielen, da sich sonst viele Eltern dieses Angebot nicht mehr leisten können. Mit einer Gebühr von 48 DM pro Woche Ferienbetreuung (zusätzlich zur regulären Gebühr) kann nach derzeitigen Verhältnissen eine Kostendeckung von 49 % erreicht werden.
Mit der Neufestsetzung der Gebühren werden gleichzeitig die Eurobeträge mit aufgenommen um im nächsten Jahr eine erneute Änderung zu vermeiden und zum anderen den Eltern eine gewisse finanzielle Planungssicherheit zu geben.
Der Gemeinderat stimmte nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss dem vorliegenden Verzeichnis über die Gebühren für das Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ mit Wirkung ab 01.02.2001 einstimmig zu. Der Beschlussfassung voraus ging eine längere Aussprache mit z.T. gesellschaftspolitischen Ansätzen und Inhalten und natürlich auch kurzen Ausflügen in die große Politik, vor anstehenden Wahlen eine durchaus übliche Praxis.
Verzeichnis über die Gebühren für das Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“
1. Die Benutzungsgebühren betragen für
a) Betreuung während der Schulzeit pro Monat bei
Nutzung an 5 Wochentagen 80 DM oder 40 Euro
Nutzung an nur 1 Wochentag 16 DM oder 8 Euro
Nutzung pro weiterem Wochentag 16 DM oder 8 Euro
b) Ferienbetreuung pro Woche 48 DM oder 24 Euro
c) Auf Antrag kann gegen Nachweis der familiären Einkommensverhältnisse eine
Gebührenermäßigung gewährt werden:
Einkommensgruppe brutto:
Bis 2.500 DM oder 1.250 Euro beitragsfrei
2.501 DM bis 3.500 DM oder 1.250,50 Euro bis 1.750 Euro 75 % Ermäßigung
3.501 DM bis 4.500 DM oder 1.750,50 Euro bis 2.250 Euro 50 % Ermäßigung
4.501 DM bis 5.500 DM oder 2.250,50 Euro bis 2.750 Euro 25 % Ermäßigung
über 5.501 DM oder 2.750,50 Euro voller Beitrag
d) Für das 2. Kind einer Familie werden lediglich 50 % der jeweiligen Gebühr erho-
ben, wenn und solange beide Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch neh-
men. Für das 3. und jedes weitere Kind einer Familie wird keine Gebühr erhoben
2. Die Gebühren sind monatlich für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder nicht. Die Gebühr ist bis zum 5. des laufenden Monats an die Gemeindekasse Oftersheim zu zahlen.
3. Die Gebühren stellen eine Beteiligung der Eltern an den Personalkosten dar und sind daher grundsätzlich für 11 Monate zu entrichten. An- und Abmeldung ist während eines Schuljahres nur einmal möglich, mit Ausnahme der Inanspruchnahme von Ferienbetreuungszeiten.
4. Die Eltern sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres verbindlich
festzulegen, in welchem Umfang ihr Kind/ihre Kinder das Betreuungsangebot nutzt/nutzen. Bei vorübergehendem Fehlen eines Kindes z. B. wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist die volle Gebühr solange weiterzuzahlen, wie der Platz für das Kind freigehalten werden soll.
5. Die Gebühren gelten ab dem 01.02.2001. Die genannten Euro-Beträge treten zum 01.01.2002 in Kraft und gleichzeitig treten die genannten DM-Beträge außer Kraft.
Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerken Schwetzingen GmbH u. Co KG über den Einzug und die Abrechnung der Abwassergebühren
Die Abwassergebühren für Oftersheim wurden seit 1.1.1966 von den Stadtwerken Schwetzingen erhoben und abgerechnet. Für diese Leistung erhielten die Stadtwerke eine Einzugsentschädigung in Höhe von 5% der Abwassergebühren zuzüglich MWSt. Diese Regelung hatte zur Folge, dass die Stadtwerke mit jeder Gebührenerhöhung auch eine höhere Einzugsentschädigung erhielten, ohne dass sich die Leistung änderte.
Die Gemeinde hat dieses Verfahren schon seit längerer Zeit in Frage gestellt. Mit den Stadtwerken konnte jedoch keine Änderung erzielt werden.
Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Stadtwerke Schwetzingen wurde diese Angelegenheit erneut besprochen. Es wurde nun mit den neuen Stadtwerken Schwetzingen GmbH u. Co KG eine Entschädigung je Wasserzähler vereinbart.
Dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit den Stadtwerken Schwetzingen GmbH u. Co KG wurde nach kurzer Aussprache einstimmig zugestimmt.
Anfragen/Sonstiges
Im Anfragenteil lösten vor allem zwei Themen/Problemkreise einen Informationsbedarf bzw. Diskussionen im Gremium aus.
Auf entsprechende Nachfrage von Gemeinderat Gerhard Wenner (SPD) informierte Bürgermeister Baust aktuell in Sachen „Grundwasserentnahme im Wasserwerk Schwetzinger Hardt für die öffentliche Wasserversorgung“. Der Gemeinderat hatte in der Dezembersitzung Kenntnis genommen von einem Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die künftige Grundwasserentnahme im Wasserwerk Schwetzinger Hardt. Die darin enthaltenen neuen Festlegungen waren einerseits mit Wohlwollen andererseits aber auch mit einer gewissen Unsicherheit darüber aufgenommen worden, ob man sich trotz im Widerspruchsverfahren erreichter Teilerfolge mit der neuen Genehmigungssituation abfinden sollte. Auch eine Klage war in Erwägung gezogen worden, allerdings vom Ergebnis weitergehender Überprüfungen auch einer interfraktionellen Abstimmung abhängig gemacht worden. Ergebnis der unter Zeitdruck erfolgten Überprüfungen und weiterer Beratungen war nun nach Aussage des Bürgermeisters, dass der Klageweg keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte auch im Hinblick darauf, dass man mit neuen verwertbaren Erkenntnissen nicht hätte argumentieren können und außerdem der Kostenaufwand unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.
Die Schwetzinger Probleme mit Gewaltsituationen und -Szenen im Stadtgebiet waren für Gemeinderat Walter Pfister (CDU) Anlass, die diesbezüglichen Oftersheimer Verhältnisse zu hinterfragen. Er drückte seine Besorgnis insbesondere darüber aus, dass es im Umfeld vor allem der Schulen und auch in öffentlichen Anlagen keineswegs akzeptable und hinnehmbare Verhältnisse gebe. Auch dort seien Gewalt und Zerstörungswut zu beobachten und lösten einen entsprechenden Handlungsbedarf auch bei der Gemeinde aus. Die Verhältnisse seien nicht länger zu tolerieren und insofern sei ein Nachdenken über präventive Maßnahmen, auch über konzertierte Aktionen mit Schulen, Polizei, dem Jugendamt, etc. angebracht und dringend erforderlich. Sein Anliegen fand breite Unterstützung auch bei den anderen Fraktionen und es bestand Einmütigkeit darüber, dass diese Problematik und die ebenfalls in Oftersheim zunehmende Gewalt ein wichtiges Thema im Gemeinderat in der nächsten Zeit sein müsse. Bürgermeister Baust pflichtete dem grundsätzlich bei, informierte dann aus seiner Sicht über Überlegungen im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention und bereits ins Auge gefasste Aktivitäten u.a. gemeinsam mit Nachbargemeinden. Er versicherte schließlich, dass sich auch die Gemeinde den sehr bedenklichen Entwicklungen mit Priorität widmen müsse und werde. Ein wichtiger Bestandteil präventiver Maßnahmen seien regelmäßige Kontrollen, denen allerdings auf Seiten der Polizei aufgrund der bekannt schwierigen Personalsituation eindeutig und leider Grenzen gesetzt seien.