Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2004
Nach der Konstituierung des neuen Gemeinderats im September war nun die erste reine Arbeitssitzung angesagt, die leider mit einer traurigen Pflicht beginnen musste. Der frühere Gemeinderat Bertold Kurz war in der vergangenen Woche völlig unerwartet verstorben. Einem kurzen Nachruf von Bürgermeister Helmut Baust mit gebührendem Dank und Anerkennung für das Engagement von Bertold Kurz im Gemeinderat und vor allem in sozialer Hinsicht als langjähriger Vorsitzender des AWO-Ortsvereins Oftersheim folgte eine Gedenkminute vor Eintritt in die Tagesordnung.
Auf der Tagesordnung stand die notwendige Neufassung der Friedhofssatzung und die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung an die Kostenentwicklung, die Gestaltung der Bahnanlagen (Lärmschutz bei der Südunterführung und Bahnsteigüberdachung) sowie ein Sachstandsbericht der MVV über die Erschließungsmaßnahmen im Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West. Die wesentlichen Abläufe und Resultate dieser öffentlichen Sitzung, der ein nichtöffentlicher Teil mit Grundstücksangelegenheiten folgte, können wie folgt geschildert werden:
Änderung der Friedhofssatzung und Erhöhung von Friedhofs- bzw. Bestattungsgebühren
Die derzeitige Friedhofssatzung der Gemeinde Oftersheim besteht schon unverändert seit 1978 und war nun nach Herausgabe einer aktuellen Mustersatzung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg zu überarbeiten und neu zu fassen. Im wesentlichen waren formelle Änderungen und Klarstellungen aus langjähriger praktischer Erfahrung vorzunehmen. Zwei ganz wesentliche Neuerungen betrafen aufgrund verstärkter Nachfrage die Einrichtung eines Grabfeldes für Urnenreihengräber und eines anonymen Grabfeldes für Urnenbeisetzungen. Auch die Friedhofsgebührensatzung war zu ändern, weil die Kostenentwicklung nach nunmehr sieben Jahren seit der letzten Gebührenanpassung eine maßvolle Gebührenerhöhung in Teilbereichen erforderlich machte. Da den Gemeinden die Verpflichtung auferlegt ist, in öffentlichen Einrichtungen Kostendeckung anzustreben, war ein derzeitiger Kostendeckungsgrad von 50% nicht verantwortbar. Nach einer Neuberechnung der Gebührenobergrenzen ergab sich insbesondere ein Erhöhungsbedarf bei den Grabnutzungsrechten, wo aufgrund der Kostenentwicklung doch deutliche Anpassungen notwendig waren. Bei den Bestattungsgebühren allerdings ergab sich kein Erhöhungsbedarf und in einem Falle war sogar eine Reduzierung möglich. Insgesamt strebt die Gemeinde mit dieser Änderungssatzung einen Kostendeckungsgrad von 55 bis 60% an, sodass durchaus von einer maßvollen Gebührenanpassung gesprochen werden kann. Die beiden Änderungssatzungen passierten den Gemeinderat im Hinblick auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss ohne weitere Aussprache und am Ende jeweils mit einstimmigem Votum. Die beiden Satzungen werden demnächst in vollem Wortlaut im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Gestaltung der Bahnanlagen (Lärmschutz bei der Südunterführung)
Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie in teilweise durchsichtiger Ausführung geprüft für den Bahnhofsbereich sowie auch für den Bereich der Unterführung Süd (Hildastraße). Es bestand dabei Übereinstimmung, dass in jedem Falle im Bereich des zukünftigen S-Bahn-Haltepunkts im Interesse der Sichtbeziehung zwischen Hauptort und Erweiterungsgebiet bzw. Oftersheim Nord durchsichtig gestaltet werden soll. Eine diesbezügliche Gestaltung in den anderen Bereichen war vor dem Hintergrund der Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan nicht von vornherein klar und selbstverständlich und machte zusätzliche Überprüfungen erforderlich, die im Ergebnis nun vorlagen. Der Gemeinderat nahm mit großem Bedauern von den Resultaten eines Fachgutachtens Kenntnis, dass eine transparente Ausführung der Lärmschutzwand im Bereich der Südunterführung (Hildastraße) zu höheren Lärmemissionen gegenüber den Berechnungen und Festsetzungen im Bebauungsplangebiet Nord-West führen würde. Alle Bemühungen und Überlegungen auch in der Sitzung selbst, doch noch eine transparente Lösung zu realisieren, waren aber vergeblich. Der Gemeinderat musste sich schließlich zähneknirschend dem Rat des Erschließungsträgers MVV beugen, der im Hinblick auf die notwendige Einhaltung der Lärmschutzwerte zur Sicherung des Vertrauensschutzes der betroffenen Eigentümer und zur Vermeidung rechtlicher Angreifbarkeit den Verzicht auf die transparente Ausbildung der Lärmschutzwand empfohlen hatte. Auf entsprechende Nachfrage wurde schließlich klargestellt, dass eine transparente Lösung im Bahnhofsbereich im Zuge des S-Bahn gerechten Gestaltung des Haltepunktes auch deshalb realisiert werden kann und wird, weil dort infolge des gegebenen Bestandsschutzes die strengen Lärmbestimmungen nicht gelten.
Überdachung der Bahnsteige
Im Technischen Ausschuss wurden im Frühjahr Gestaltungsmöglichkeiten für die Überdachungen auf dem Ostbahnsteig als Übergangslösung bis zur Realisierung des S-Bahn-Ausbaus aufgezeigt. Ein zunächst von der MVV favorisiertes Standortmodell bekam nun am Sitzungstage noch durch eine Alternativvariante Konkurrenz, die allerdings aus Zeitgründen nicht restlos geprüft werden konnte. Außerdem ergaben sich in der Aussprache hierzu Zweckmäßigkeitsüberlegungen (zusätzliche Schutzverglasung vorne und Abstandsfragen aus Sicherheitsgründen etc.), sodass sich der Gemeinderat zu einer abschließenden Beurteilung und Entscheidung nicht in der Lage sah. Man einigte sich auf eine Vertagung der Angelegenheit und verständigte sich darauf, dass im Technischen Ausschuss nach notwendiger weiterer Prüfung die Entscheidung so bald getroffen werden kann, dass die Erstellung der Wartehäuschen noch vor Wintereinbruch möglich ist.
Sachstandsbericht Erschließungsmaßnahme Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West
Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstandsbericht des MVV-Vertreters mit folgenden wesentlichen Inhalten zur Kenntnis: Die Maßnahme befindet sich derzeit völlig im Zeit- und Kostenplan, denn die Arbeiten würden erfreulich zügig abgewickelt, ohne dass über Negatives oder Dramatisches zu berichten wäre. Es folgten Detailangaben zu einzelnen Gewerken, z.B. über eine bevorstehende lange Bauphase beim Regenrückhaltebecken und einen dieses Jahr nicht mehr möglichen Beginn des Straßenbaus. Aufgrund fördertechnischer Aspekte bei der Bundesförderung ergeben sich evtl. Notwendigkeiten, die Unterführungsmaßnahmen beim Bahnhof oder bei der Hildastraße etwas zeitversetzt bzw. zeitlich verzögert durchzuführen. Die aktuelle Kostenentwicklung erlaubt eine vorsichtig optimistische Beurteilung, denn Nachträge sind weder notwendig noch angekündigt. Eine letzte Bemerkung galt dem Umlegungsverfahren, das insgesamt als abgeschlossen betrachtet werden kann.