Bis spätestens 19.01.2001 können Anträge auf örtliche und überörtliche Ehrungen (Gemeinde- und Landesehrungen) mit ausführlicher Begründung bzw. unter Beifügung der erforderlichen Nachweise beim Bürgermeisteramt, Zimmer 23, eingereicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht mehr bearbeitet werden können.